![]() Freie Presse 30. November 1993 |
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KRUMHERMERSDORF (MH). Nach Ablauf der Frist für die Anhörung der Träger öffentlicher Belange, so Krumhermersdorfs Bürgermeister Jörg Tausch gestern auf Nachfrage, habe man von der höheren Raumordnungsbehörde in Chemnitz eine Stellungnahme hinsichtlich des geplanten Gewerbegebietes "Börnichener Straße 1" erhalten. Bereits zur letzten Gemeindevertreter-Sitzung hatten die Krumhermersdorfer Gemeindevertreter die gesetzlich vorgeschriebene Abwägung durchgeführt.
In der Stellungnahme werde erklärt, daß dieses Gebiet
aus raumordnerischer Sicht sehr ungünstig sei. "Das
Plangebiet", so ist dem Dokument zu entnehmen, "ist
aufgrund der Topographie (Kuppenlage) und Lage zur Siedlung
kritisch zu sehen und sollte für eine Überbauung nicht
vorgesehen werden." Weiterhin würden das
Landschaftsbild und der Charakter der Ortslage deutlich
beeinträchtigt. Unabhängig davon sei die Standortwahl
räumlich zu begründen und das städtebauliche
(hört,
hört!) Erfordernis zu formulieren.
Letztendlich sehe der Gesetzgeber aber vor, daß die Gemeinden als Träger der Planungshoheit zum Beispiel unter Berücksichtigung der Träger öffentlicher Belange sowie der Hinweise aus der öffentlichen Auslegung der Bauleitpläne selbständig entscheiden, ob die beabsichtigte Planung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar sei. Das Ergebnis sollte nachvollziehbar in die Begründung der Bauleitpläne oder Antragsunterlagen eingearbeitet werden. Ausdrücklich wurde jedoch darauf verwiesen, daß durch diese Stellungnahme der Uberprüfung nach planungsrechtlichen und städtebaulichen Gesichtspunkten durch die Genehmigungsbehörde nicht vorgegriffen werde.
Krumhermersdorf, so Jörg Tausch, werde auf diesem Standort beharren. Es sei die einzige Möglichkeit, den beiden Großinvestoren (Autohaus Uhlmann, Tischelerei Rochlitzer. Anm. von H.D.) aus der Gemeinde Platz für ihre Betriebserweiterungen anzubieten. Eine weitere Bebauung innerhalb des Ortes sei nicht machbar. Bis zum 10. Dezember laufe noch die öffentliche Auslegung, kurz danach berate man auf einer außerordentlichen Gemeindevertretersitzung erneut zum Thema.