Ausstellung zur Versammlung am 31.10.1989 im Gasthof Krumhermersdorf

JA ? NEIN

Eine TGL befaßt sich mit zumutbarem Lärm in Wohngebieten. Wer sich nicht daran hält, muß mit Ordnungsstrafen rechnen. Z.B. der Motorradfahrer, der den Schalldämpfer aus dem Auspuff entfernte.

Warum gilt diese Regelung nicht auch für den Übungsflieger, der uns an jedem schönen Sommertag nervt?


Anmerkungen aus dem Jahr 2000:

Der Flieger nervt nicht mehr, glücklicherweise!!! Wenn nun auch noch irgendwann klar wird,
  • dass Autoradios an der Wendeschleife nicht mit 120 Phon dröhnen dürfen;
  • dass Radio PSR zum Freiluftspektakel in Hohndorf nicht Krach machen darf, den man bis Krumhermersdorf hört,
  • dass an der Dorfstraße nicht ganzjährig mit großen Maschinen gebaut werden kann
das müsste aber eine wunderbare Zeit werden!