1887: Der Kirchenvorstand sorgt für Ordnung!

Die Ehrenprädikate
Junggesell und Jungfrau

einschließlich Bestimmungen über den Brautkranz

Danach können den Brautleuten, die mit gutem Gewissen sich noch "Junggesell" und "Jungfrau" nennen dürfen, auf ihren Wunsch und Antrag diese Ehrenbezeichnungen beim Aufgebot und bei der Trauung wieder beigelegt werden. Nur solchen Brautleuten ist auch das Tragen des Myrtenschmucks bez. Schleiers gestattet, allen andern also untersagt,
Braut in Schwarz,
weil das Baby
nicht 9 Monate warten wollte.
und sollen solche nicht etwa mit einem hinten offenen, oder halben Kranz oder nur einem Myrtenzweig oder einem Ersatz dafür an dem Altar erscheinen. Der Myrtenschmuck, gleichviel in welcher Form oder Gestalt, gehört eben nur den keuschen Brautleuten.

*

Doch die Zeiten werden immer
anstatt besser schlimm und schlimmer ...

"Mein LIEBER Ernst",
 
sprach Bauer Johann Gottfried*)
zu seinem Sohn,

"du blamierst mich vor dem ganzen Dorf! Ich stimme im Kirchenvorstand für Anstand und Sitte, und ausgerechnet MEIN SOHN hat ein uneheliches Kind! Damit klar ist: Ehe du deine Lina nicht geheiratet hast, kriegst du keinen Pfennig von mir !!!"

*) Johann Gottfried Uhlmann, Enkel von Johann Gottlob Uhlmann

Denn - so vermerkt die Chronik des nächsten Jahres - während im ganzen Lande durchschnittlich auf 100 Geburten 12 bis 13 uneheliche entfallen, so kommen in unserer Gemeinde im Jahre 1888 auf 100 Geburten 25 uneheliche.

Und was die Keuschheitsprädikate betraf aufgeboten wurden 1889 36 Paare, davon drei mit den Keuschheits- und Ehrenprädikaten. Leider hat sich nachträglich gezeigt, daß ein Paar, welches diese Prädicat für sich beansprucht hatte, mit einer Lüge an den Altar des Herrn getreten ist.


C+H Doerffel
Krumhermersdorf 2000
200 Jahre vorher
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