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Literatur Drucke |
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Ernst John
Aberglaube, Sitte und Brauch im sächsischen Erzgebirge
Annaberg-Buchholz 1909
Steht in der Bezirksbibliothek Chemnitz unter 1G593
- Um 1825
Verbot der Mettenspiele (Weihnachtsmette), da es sich um eine "Entweihung heiliger Dinge" handele. Das Verbot wurde nur halbherzig durchgesetzt.
- Um 1900 (oder auch schon vorher): Zu Silvester trinkt man das Glas zu Mitternacht nur halb aus und wirft es dann aus dem Fenster
- Der 1. April als Tag des Leute-veralberns ist hier erst seit dem 17. Jahrhundert bekannt. (1)
- "Einen Aprilengang tun" für das Veralbert-werden findet man z.B. auch in Grimmelshausens Simplicissimus (17. Jahrhundert)