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Sachsens Wappen 1991

PS
Sachsens Wappen ist 1000 Jahre alt


Freie Presse Chemnitz, Lokalseite Zschopau 12.04.1991

Das Landeswappen des Freistaates Sachsen wird in Kürze auf Briefbögen, Amtsschildern und Flaggen zu sehen sein. Die Staatsregierung hat diese Woche dem Entwurf eines Gesetzes über das Wappen zugestimmt. Er wird jetzt dem Landtag zur Beschlußfassung zugeleitet.

Das Landeswappen des Freistaates Sachsen zeigt einen schwarz und gold quergeteilten Schild. Darüber verläuft ein grüner Rautenkranz. Der Rautenkranz besteht aus einem Balken, der am oberen Rand mit vier stilisierten Blättern verziert ist.

Das Wappen des Freistaates Sachsen, das mit dem Gesetzentwurf wieder eingeführt werden soll, ist dasjenige des Herzogtums Sachsen. Als erster Herzog von Sachsen wurde 961 Markgraf Hermann Billung von Kaiser Otto I. belehnt. Nach dem Aussterben der Billunger 1106 wurde der spätere deutsche König Lothar von Sublingenburg Herzog von Sachsen.

Nach dessen Tod gelangte dieses mächtige Herzogtum auf dem Wege der Erbschaft in den Besitz der Welfen, deren bedeutendster Repräsentant Heinrich der Löwe war, der Gegenspieler Kaiser Friedrich Barbarossas. Zu dessen Lebzeiten wurde 1180 das Herzogtum Sachsen geteilt: Mit einem größeren Teil, wozu auch das Gebiet um Wittenberg gehörte, wurde der Askanier Bernhard III. belebnt. Um 1200 wurde der grüne Rautenkranz in das ursprüngliche Wappen des askanischen Herzogtunis Sachsen als Beizeichen aufgenommen, um den Verzicht der Herzöge von Sachsen-Wittenberg auf die askanischen Stammlande Niedersachsen mit Lauenburg zu kennzeichnen. Albrecht 1., Sohn von Bernhard III., begründete die Wittenberger Linie des Grafengeschlechts der Askanier, das 1422 ausstarb.

Kaiser Sigismund belehnte im Januar 1423 den wettinischen Markgrafen von Meißen, Friedrich den Streitbaren, mit dem Herzogtum und den damit verbundenen Reichswürden. Mit der Leipziger Teilung 1485 an die ernestinische Linie der Wettiner gelangt, wurden die Kurlande und die Kurwürde in der Wittenberger Kapitulation auf Drängen von Herzog Moritz von Sachsen an die albertinische Linie der Wettiner übertragen.

Nach 1918 übernahm der Freistaat Sachsen das Wappen des Herzogtums Sachsen als gültiges Staatswappen. Hieran knüpft der Freistaat Sachsen jetzt an.