WB 2005

WB, Freie Presse vom 10.06.2005
Sächsisches Volksschulgesetz von 1835 im Überblick


Freie Presse vom 10.06.2005

Am 6. Juni 1835 wurde im Rahmen der sächsischen Staatsreform für 121.200 Schüler an 1418 Schulen das Königlich Sächsische Elementar-Volksschulgesetz verabschiedet. So wurde beschlossen, die allgemeine Schulpflicht sicherzustellen. Es wurde die obligatorische achtjährige Schulpflicht ab dem 6. Lebensjahr ohne Schulgeld eingeführt. Das Patronatsrecht erhielten die Kommunen. Sie waren für die Einrichtung der Schulen wie auch für die Besoldung der Lehrer und deren Ausbildung verantwortlich. Der Unterricht erfolgte in Religion, Sprach- und Leseübungen, Schönschreiben, Rechtschreiben, Aufsatzlehre, Kopf- und Tafelrechnen, Gesangsausbildung, Naturkunde, Erdbeschreibung und Geschichte, Formenlehre und Zeichnen nach Ermessen sowie für Mädchen "weibliche Arbeiten". Mit diesem Gesetz übernahm Sachsen eine Vorreiterrolle in Deutschland.