1830
Aushang wider Tumult und Aufruhr


Original im Kirchenarchiv Krumhermersdorf

Wir, Anton, von GOTTES Gnaden; König von Sachsen etc etc etc
und Friedrich August, Herzog zu Sachsen

thun hiermit kund und zu wissen:

Die im Laufe der vergangenen Wochen an einigen Orten des Landes durch einzelne Uebelwollende verübten Excesse und stattgefundenen tumultarischen Auftritte haben Uns umso mehr mit schmerzlichem Bedauern erfüllt, als das sächsische Volk unter allen Stürmen der Zeit die Liebe zur Ruhe und Ordnung stets bewahrt hatte.

Doch auch in dieser außerordentlichen Zeit hat sich jener Grundzug des National-Charakters nicht verläugnet. Ihm vertrauend haben Wir die Beihülfe aller guten Bürger zur Wiederherstellung der gestörten Ordnung in Anspruch genommen.

Der Erfolg hat diese Maasregel bewährt; Vertrauen hat Vertrauen erweckt; für den guten Zweck haben sich alle Gutgesinnte vereinigt, und wir fühlen uns beglückt, jetzt die öffentliche Versicherung abgeben zu können, daß es der Vereinigung von treuem Bürgersinn, mit dem ernsten Wirken der Regierung gelungen ist, die Ruhe des Landes überall wieder herzustellen.

Die von den Gutgesinnten bei dieser Gelegenheit vielfach ausgesprochenen Wünsche haben die Ueberzeugung gewährt, daß eingreifende Verbesserungen in der Verfassung und Verwaltung nothwendig sind. In dieser Absicht ist bereits eine neu Gestaltung der städtischen Verwaltung, die Bearbeitung eines Plans für Landes-Verfassung und Repräsentation und die Erörterung eines zweckmäßigen Abgabensystems angeordnet worden. - Mit Ernst, Sorgfalt und Besonnenheit sollen diese hochwichtigen Gegenstände erwogen, ihr Einfluß auf Unsere Lande und Unterthanen geprüft und wenn dieser wohltätig befunden wird, rasch und kräftig zur Ausführung gebracht werden.

Um aber dahin zu gelangen, dedarf es einer ungestörten Aufrechterhaltung der gesetzlichen Ordnung.

Wir sind daher fest entschlossen, jede Widersertzlichkeit gegen Behörden, Mißhandlung von Beamten, jedes Eingreifen in öffentliches Eigenthum, gewaltthätiges Erpressen von Versprechungen und jede Störung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit nach der vollen Strenge der Gesetze zu ahnden und da nöthig mit militairischer Gwealt unterdrücken zu lassen. Wir können den Erfolg dieses Verfahrens nicht bezweifeln; denn wie Wir dabei keinen anderen Zweck haben, als durch Vervollkommnung der Landesverwaltung das wahre Beste und Wohlseyn Unserer Unterthanen dauernd zu begründen und durch feste Aufrechterhaltung von Gesetz, Recht, Sitte und Ordnung das Königreich geachtet, geehrt, wohlhabend und kraftvoll nach Innen und Außen zu machen; so halten wir uns auch des gemeinsamen Mitwirkens aller zu solchem Zweck im Voraus versichert.