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1577
C. v. Rüxlebens Erben
und Krumhermersdorf


Staatsarchiv Dresden, Loc 37715, Repl. XLIII Augustusburg Nr. 22

VIII.

Befehl an den Schößer zu Augustusburg des von Rüxleben Unterthanen zu Krummenhermsdorff und Gelenau mit ihrer Pflicht bis auf weiteren Bescheid ins Amt zu weisen, weil sich ermeldten von Rüxlebens Gesinde im Helbichts-Hölzigen und anderen Zschopauer REFIEREN Haasen zu jagen unterfangen Fol. 100 wobey

  1. Unterschiedner MEMORIALN derer Rüxlebens Kinder um wieder Einräumung dieser Güter Fol. 98. 102 etc
  2. Der Unterthanen zu Krummenhermsdorff und Gelenau SUPPLICATA, die seit der Zeit als sie wieder ins Amt gezogen worden, von ihnen mit Geld abzutragen geforderte rückständige Frohndienste, betreffend Fol. 110 Sequenz 121, Sequenz 135, Sequenz nebst des Schössers Bericht Fol. 114 mit Beygelegter SPECIFICATION derer RESTIRenden Dinste Fol. 117 ingleichen dem Befehl, vermöge dessen ihnen die Helffte an ermelden Dienstgeldern erlassen worden fol 125

Schosser vf der Augustusburgk

Lieber getrewer,
wir sindt berichtet, Das sich Cornelius von Ruxlebens gesinde neulicher Weile vnderstanden in Helbichts Holtzlein vnd and der Burger Zur Zschopau ausgekauften stuck guetern, Doraus vns die Jagt vnd gerichte gehorck Hesen zu jagen, vnd zufahren,
Dorab wier mißfallenn
Befelen dir deswegen hiermit, Du wollest allen bemelten Ruxlebens Leuten vnd vnterthanen Zu Krummen Hermßdorf, Gelnaw vnd eingeboudern verbieten, seinen Kindern noch gesinde forder keinen gehorsam zuleisten,
Nemben sich Irer pflicht, biß vf weitern bescheit an vnser Ampt Augustusbwrk Zuhalten,
Doran gehiet vnsere Meinunge
Datum Dresden den 19. februarii Anno 77


VIII

Befehl an den Verwalter des Schlosses Augustusburg, betrifft

Anmerkungen:
  1. Rüxlebens Nachkommen haben darum gebeten, die Bauerngüter wieder für sich bewirtschaften zu dürfen.
  2. Die betreffenden Bauern haben eine Bittschrift eingereicht bezüglich der noch offenen Fron-Forderungen seit Rüxlebens Verhaftung. Die Aufstellung der offenen Posten liegt bei, ebenso der Befehl, ihnen die Hälfte davon zu erlassen.

Dem Schloßverwalter auf Augustusburg

Lieber Getreuer!
Uns wurde berichtet, daß sich die Untergebenen des Cornelius von Rüxleben neulich erlaubt haben, in Helbigs Gehölz [an der Zschopau] und bei Gütern von Bürgern Zschopaus (wo uns Jagd und Gericht gehören!!) Hasen zu jagen und zu fangen.
Das mißfällt uns!
Wir befehlen Dir hiermit, daß Du allen, die Rüxleben unterstanden haben in Krumhermersdorf, Gelenau und Ortsteilen verbietest, ihm und seinen Nachkommen zu gehorchen.
Mit ihrer Pflicht zu Frondiensten verweise sie bis auf weiteren Bescheid an unser Amt Augustusburg.
Das ist unser Wille.
Dresden, 19.02.1577
[Kurfürst August]


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