1790:
Aufruhr in Krumhermersdorf


Staatsarchiv Dresden 10079, Loc. 30680

2. Sept. 1790

Durchlauchtigster

Zu pflichtschuldigster Befolgung des, unterm 21sten May [?] erlaßnen und gnädigsten Rescrips (1), die tumultarische Widersetzlichkeit verschiedener Untertanen betr. habe ich hierdurch submissest [?] anzeigen sollen, daß zwar Gott sei Dank in sämtl. unmittelbaren Amtsdorfschaften (2) zur Zeit noch alles ruhig ist, und sich niemand seiner Schuldigkeit entgegen, oder Klage geführet hat, nur daß in einigen Dorfschaften Eppendorf, Gahlenz und Großwalthersdorf noch immer viele Klagen über Wildschäden geführet werden, und sie dem Vernehmen nach, bey Eins[iedel, dem Grundherr ?] unmittelbar hierüber unterthänigst Beschwerde zu führen vorhabends sind.

Was aber die einbezirkten Schrift- und Amssaßen (2) betrifft, so sollen wie verlauten will, in den Lichtenwaldischen und Neusorgischen Dorfschaften die Unterthanen auf einer tumultarischen Weise sich aller Dienste entzogen haben, doch ist hierüber von den dortigen Gerichtsobrigkeiten noch keine Anzeige anhero geschehen oder Amtshülfe verlanget worden.

In dem adel. Metzschischen Dorfe Krumhermersdorf haben sich die Einwohner ermächtiget, mit Schießgewehren das Widpret von ihren Fluren eigenmächtiger Weise abzutreiben, jedoch haben sie zur Zeit auf nichts geschoßen, auch die churf. Refier (3) nicht berühret. Der Gerichtsherr, der von Metzsch, hat zwar die Gelegenheit in Acht zu nehmen gewußt, und ihnen das Gewehr abnehmen laßen, allein durch heftiges Eindringen auf seine Person und gebrauchter Drohungen hat er sich genötiget gesehen, ihnen solches wieder auszuhändigen. Mitlerdeßen [?] und als die Gerichten selbst anhero angezeiget ist denn auch das geschärfte gnädigste Patent (4) vom 26sten Iunius [hujus ?] eingelanget

Ehe ich nun weitere Maasregeln nehmen mögen, habe ich für das Beste gehalten, zuförderst dieses Patent der ganzen sehr zahlreichen Gemeinde aufs schleunigste publizieren zu lassen und den Gerichten zu bedeuten, daß sie nach deßen Erfolg unverzügliche Anzeige thun sollten, wie sich die Gemeinde dabei benommen und ob und wer sich durch tumultarisches Betragen dabei ausgezeichnet habe, und stehet uns zu erwarten, ob sich diese Gemeinde nicht von selbst wieder beruhigen werde.

Da sich gegenwärtig in hiesigem Amte gar keine ...[Schützen?] mehr befinden, und ich solche erst von Chemnitz, welches von Krumhermersdorf 5 Stunden weit entfernt ist,requiriern mußte, so unterwinde ich mich, dahin unterthänigst anzutragen, daß besonders Zschopau, welches mehr bei Krumhermersdorf liegt, wieder mit Miliz versehen werden möchte zumahl da überdieß wider den dasigen Rath, wenn auch schon nicht von der ganzen Bürgerschaft, doch von einem Theil derselben von jeher vieles Mißvergnügen geäußert worden ist.

Des ich in unverbrüchlicher Treue und Gehorsam erstrebe [? ersterbe]

Johann Friedrich Leopold Gottsched
Amt Augustusburg am 30. August 1790


17. Sept. 1790

Durchlauchtigster Churfürst, Gnädigster Herr

Zu... pflichtschuldigster befolgung des, wegen des Tumultierens verschiedener Unterthanen, unterm 21. Aug.a.D. ergangenen gnädigsten Befehls habe ich unter submissester Beziehung aus den untern 30sten verfloßnen Monats erstatteten gehorsamsten bericht untertänigst anzeigen sollen, wie sich die gemeinde zu Krumhermersdorf sowohl bei, als auch nach erfolgter Publication des unterm 26. mens praeti ergangenen gnädigsten Patents ganz ruhig verhalten habe und von den dortigen gerichten seit dem weiter nichts Bedenkliches angezeigt worden ist; Ja, es haben unter heutigem Dato zwey anhero gesendete Einwohner mir versichert, daß die Gemeinde weit davon entfernt sei, sich gleich andern tumultarisch zu vergehen; Ihre ganzen Klageschriften sich bloß auf das seit einiger Zeit bey ihnen viel häufiger sich gezeigte Widpreth und den dadurch erlittenen beträchtlichen Schaden ein. Sie hätten solches bloß von ihren Feldern abtreiben, keinesweges aber sich an selbigem vergreifen wollen.

Was die Unterthanen zu Lichetenwalde anlanget, so sollen sich solche, dem sichern Vernehmen nach, wieder zum Zeck geleget haben, ihre Dienste wieder leisten und die Schaaftrift leiden. In Ansehung der Unterthanen zu Neusorge, deretwegen Ew. Churfürstl. Durchl. auß den dasigen Gerichten unterm 26sten und 30sten August erstatteten Anzeigen mir unterm 1sten huj mir ge... anzubefehlen geruht haben.

haben gedachte gerichten bey der anheute beschehenen Uebersendung sothane höchstvernehmlichen Rescript zugleich vermeldet, daß sämtliche unter dortiger Jurisdiction gehörigen Dorfschaften ... schuldigen Hofdienste aufgesaget gehabt, sich nunmehro mit beschehener Vorstellung Ihres Gerichtsverwalters wiederum dazu verstanden hätten.

Weil nun, was die gnädigst anbefohlene Arretierung angeregter drey Personen betrifft, solche schwerlich mit bloßer Amtsfolge zu bewerkstelligen ist und anhero die von Frankenau, als den Aufenthaltsort gedachter sich ausgezeichneten Personen auf 5 Stunden weit davon entfernt und in Chemnitz stehende Cavallerie, als welche am besten dazu zu gebrauchen wäre, ... stark ist und von zeit zu Zeit zu Mitlung der hier und da vorfallenden Tumulte verteilet seyn soll, so habe ich zur Zeit angestanden, mit der Arretierung benannter Personen zu verfahren; Zu unserer Erwägung, daß bey denen großen Dorfschaften, wie auch die gerichten in ihrer Anzeige vom 28sten Aug. angeführet haben, ein schwaches Commandonichts ausrichten würde und besonders, weil durch sothane Arretierung die hergestellte Ruhe leicht wieder unterbrochen und neuer Auflauf veranlaßt werden könnte.

Ich habe daher auch denen Gerichten davon Eröffnung gethan, sie jedoch auch dabey beschieden, daß iansonsten wider Erwarten schwere Unruhen äußern sollten, sie solches sofort anhero anzuzeigen hätten, da ich denn sodann ein starkes Commando Cavallerie zu erlangen suchen würde

Bey Ew. Churfürstl. Durchl. aber habe ich submissest anfragen sollen, ob ich unter diesen Umständen und da sich die Neusorgischen Einwohner wiederum zum Zwecke [?] geleget, mit der gnädigst anbefohlenen Arretierung demohngeachtet sofort verfahren oder bis nach hergestellter allgemeiner Ruhe anstehen solle? Schlüßlich gedenke ich unterthänigst, daß in den unmittelbaren Amtsdorfschaften zur zeit alles ruhig ist.

Mit unverbrüchlicher Treue und Gehorsam beharre ich zeitlebens
Ew. Christoph Dinck [?]


17. Sept. 1790

Durchlauchtigster Churfürst, Gnädigster Herr

Bey Euer Churfürstl. Durchl. habe ich mittelst dfes sothanen 6. hujus, erstatteten unterthänigsten Berichts diejenigen Ursachen angezeigt, aus welchen ich mit der, vermöge gnädigsten Befehls vom 1. hujus mens anbefohlener Arretierung einiger unter Neusorgischer Gerichtsbarkeit, und zwar in dem Dorfe Frankenau wohnhaften Personen, welche sich bey einem dort .gten Aufstand ausgezeichnet, zur zeit angestanden.

Nach Abgang sothanen unterthänigsten berichts aber haben sowohl die Gerichten zu gedachter Neusorge, als auch der vorige Gerichtshalter Schüffner, den die Aufwiegler am meisten insultiert und nachdem ich ersteren die Ursachen von jenen genommenen Aufstand ..stiert gehabt, dringend gebeten, daß sich sothane Arretierung des baldigsten bewerkstelligen möchte, weil sonst zu befürchten stünde, daß diese Aufwiegler an den, oben in Mitweyda ausge... und heute eingefallenen Jahrmarkt neue Excesse begehen und und wohl gar die gegen ihn, Schüffneren, gebrauchten Drohungen zur That machen möchten, welches um desto leichter geschehen könnte, weil in Mitweyda kein Militair stünde. Hiernach bewogen, habe ich dann unter Zuziehung eines Commandos von 10 Mann von der in Chemnitz stehenden Cavallerie die Arretierung veranstaltet, bei solcher jedoch nur zwey Personen, Rauscher und Becher habhaft werden können.

Von den übrigen zweyen hatte sich einer abwesend befunden, der andere aber hat die Flucht ergriffen, jedoch ist zu beyder Arretierung, sobald sie sich betreten [?] lassen würden, gest...bends denen gerichten zu Frankenau die bedeutung geschehen.

Nachdem nun solchen nach gestern abend nur die beyden ersteren hierher transportiert worden waren, so ist denn auch zu der nemlichen zeit der von Ew Churfürstl. Durchl unterm 10 huj mens erlassnen gnädigsten Befehls eingegangen, dem zu gehorsamster Folge ich dei beyden Infaftaten zwar in der vorgeschriebenen Weise wiederum entlaßen, jedoch unter zu hoffender Höchstdero gnädigen Genehmigung noch einige Tage anstehen werde, damit sie besonders mit dem entsprungenem Bauer Klöder als den hauptanführer keine gemeinschaftliche Sache machen können.

Nach erfolgter Vernehmung und Instruirung der Acten werde ich hierüber anderweitens unterthänigsten bericht zu erstatten pflichtschuldigst unvergeßen seyn.

Im übrigen ist in dem gnädigst mir anvertrauten Amtsbezirk weiter etwas nicht vorgefallen..

Des ich in unverbrüchlicher Treue und gehorsam ersterbe
Ew. Christoph Dinck


  1. Schriftlicher Erlass
  2. Dörfer, die dem Amt direkt unterstanden. Krumhermersdorf war dagen "schriftsässig", d.h., es unterstand einem Grundherren.
  3. Das dortige (kurfürstliche) Forstrevier
  4. Wohl eine Art Anweisung, was bei Unruhen zu tun sei