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1812
Einkommen der Patrimonial-Schulstelle zu Krumhermersdorf


Kirchenarchiv Krumhermersdorf Locat XVIII-30/4
Diese Urkunde betrifft das Einkommen der Schule (als Verwaltungseinheit der Kirche), nicht das Einkommen des Schulmeisters.

Pflichtmäßig eingereicht von Johann Gottlieb Roscher, Schulmeister.

Fixe [feste] Einkünfte

Accidentien [Gebühren] Gesamtbetrag des Einkommens: 186 Sch. 21 Gr. 3 Pfg.

Anmerkungen

  1. Die hiesige Gemeinde hat am 7. August 1805 bei der im Erbgerichte deshalb angestellten Versammlung folgende Sätze des Schulgeldes festgesetzt:
    Von Kindern
    von 5 - 8 Jahren wöchentlich 3 Pfg.;
    von 8 - 11 Jahren 4 Pfg.;
    von 11 - 14 Jahren 6 Pfg.
    Darüber ist bis jetzt gäntzlich und strenge gehalten worden, also, daß auch Kinder, die mit communiciret haben, mir nichts für die gewöhnlichen Vorbereitungsstunden gegeben haben; weil sie glauben, sie gäben schon ohnedies ein ansehnliches Schulgeld. Es wurde zwar von einer hochansehlichen Kirchen- und Schulinspection, am 5. October 1808 anbefohlen: Von jedem Kinde ohne Unterschied wöchentlich 6 Gr. zu bezahlen, aber dies ist von der Gemeinde durchaus nicht befolgt worden.
  2. Zur Heizung der Schulstube muß ich jährlich noch vor 20 Gr. Holz anschaffen.
  3. Die Begräbnisgebühren betragen hier nur wenig; denn die mehrsten Leichen werden mit dem Segen (2) begraben.
  4. Die gesamten Schulgelder Reste vom 1. July 1805 bis zum 31. December 1811 betragen : 112 Sch. 20 Gr. 6 Pfg.
Johann Gottlieb Roscher, Schulmeister


  1. 1 Sch. = 1 Schock Groschen = 60 Groschen
    12 Pfennig = 1 Groschen
  2. Üblicherweise stand bei jedem Begräbnis im Kirchenbuch: "Mit Segen und Abdankung". Letzterer war offenbar zu bezahlen.