1812
Einkommen der Patrimonial-Schulstelle zu Krumhermersdorf
Kirchenarchiv Krumhermersdorf Locat XVIII-30/4
Diese Urkunde betrifft das Einkommen der Schule (als Verwaltungseinheit der Kirche), nicht das Einkommen des Schulmeisters.
Pflichtmäßig eingereicht von Johann Gottlieb Roscher, Schulmeister.
Fixe [feste] Einkünfte
- 1 Sch. 12 Gr. (1) für 8 Metzen Korn
- 8 Sch. 1 Schragen Weich-Holz
- 3 Sch. 8 Gr. Tranksteuer Beneficium [Vergünstigung]
- 24 Sch. Nutzung der Grundstücke und Viehwirtschaft
- 3 Sch. 15 Gr. Zulage aus dem Kirchenvermögen
- 6 Sch. 3 Gr. von der Kirchfahrt [Kirchgemeinde]
Accidentien [Gebühren]
- 92 Sch. 3 Gr. 3 Pfg. Schulgeld
- 20 Sch. Trauungs-, Tauf- und Begräbnisgebühren
- 16 Sch. Gregorien-Umgang [am 3. September]
- 12 Sch. 4Gr. Zu Weihnacht gefällig
Gesamtbetrag des Einkommens: 186 Sch. 21 Gr. 3 Pfg.
Anmerkungen
- Die hiesige Gemeinde hat am 7. August 1805 bei der im Erbgerichte deshalb angestellten Versammlung folgende Sätze des Schulgeldes festgesetzt:
Von Kindern
von 5 - 8 Jahren wöchentlich 3 Pfg.;
von 8 - 11 Jahren 4 Pfg.;
von 11 - 14 Jahren 6 Pfg.
Darüber ist bis jetzt gäntzlich und strenge gehalten worden, also, daß auch Kinder, die mit communiciret haben, mir nichts für die gewöhnlichen Vorbereitungsstunden gegeben haben; weil sie glauben, sie gäben schon ohnedies ein ansehnliches Schulgeld. Es wurde zwar von einer hochansehlichen Kirchen- und Schulinspection, am 5. October 1808 anbefohlen: Von jedem Kinde ohne Unterschied wöchentlich 6 Gr. zu bezahlen, aber dies ist von der Gemeinde durchaus nicht befolgt worden.
- Zur Heizung der Schulstube muß ich jährlich noch vor 20 Gr. Holz anschaffen.
- Die Begräbnisgebühren betragen hier nur wenig; denn die mehrsten Leichen werden mit dem Segen (2) begraben.
- Die gesamten Schulgelder Reste vom 1. July 1805 bis zum 31. December 1811 betragen : 112 Sch. 20 Gr. 6 Pfg.
Johann Gottlieb Roscher, Schulmeister
- 1 Sch. = 1 Schock Groschen = 60 Groschen
12 Pfennig = 1 Groschen
- Üblicherweise stand bei jedem Begräbnis im Kirchenbuch: "Mit Segen und Abdankung". Letzterer war offenbar zu bezahlen.