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1814
Wiederbesetzung der Lehrerstelle in Krumhermersdorf


Kirchenarchiv Krumhermersdorf, Locat XVIII-30/13

Der Schulmeister Roscher war gestorben. Der Grundherr des Ortes (Herr von Metzsch) war im Prinzip pleite und durfte sich daher um rechtliche Dinge nicht mehr kümmern. Also fordert die vorgesetzte Kirchenbehörde (als "Schulträger") eine Anzahl von Bewerbern auf, sich vorzustellen.

Was der Superintendent zu Chemnitz, Magister Unger, wegen des durch das Ableben des Schulmeisters Johann Gottlieb Roscher zur Erledigung gekommenen Schuldienstes zu Krummhermersdorf unter dem 15den Junius dieses Jahres angezeiget hat, davon ist dem königlich-sächsischen Kirchenrath und Ober-Consistorio Vertrag geschehen.

Ein königl. Kirchenrath und Oberconsistorium, welchem bei der Sequestration (1) des Rittergutes Krumhermersdorf die Wiederbesetzung sotanen [diesen] Schul-Dienstes zusteht, hat hierbey sein Absehen auf den Schulmeister Christian Gotthold Müller zu Ober Neuschönberg, ferner auf die Kinderlehrer Karl Friedrich Müller zu Kühnheyde, Christian Gottlob Göllnitz zu Hohndorf und Traugott Leberecht Billig zu Grünberg, bey Augustusburg, gerichtetund ertheilt dem Superintendent Magister Unger und dem Amtmann zu Augustusburg, Gottschald, bey Zurücksendung eines Fasciculs [Aktenbündels] Ephoral Acten, hierdurch Verordnung, dieselbe an einem gewissen Sonntage in der Kirche zu Krumhermersdorf und sonst, in den zu dem dasigen Schuldiensteerforderlichen Kenntnissen und Verrichtungen eine gewöhnliche Probe ablegen zu lassen, und sodann dem königl. Kirchen-Rath und Ober-Consistorio, wie einer vor dem anderen darinnen bestanden hat, und zur Information der Schuljugend geschickt befunden worden ist, auch ob der Pfarrer und die Eingepfarrten daselbst wider eines oder des anderen Person, Lebenswandel und abgelegter Probe etwas erhebliches eingewendet haben, mit Einsendung der Acten, worzu auch die von den Denominatis [Benannten] gefertigten Specimina [Proben] im Schreiben und Rechnen zu bringen sind, zu Fassung weiterer Entschließung anzuzeigen.

Dresden, am 22sten August 1814
Königlich Sächsischer Kirchen Rath und Ober Consistorium
Freiherr zwou Ferber
Friedrich Benjamin Scholl


  1. Behördlich einstweilen angeordnete Inbesitznahme oder Verwaltung einer umstrittenen Sache. [Duden]