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3-1591

Erbbuch des Amtes Augustusburg 1591:
Krumhermersdorf


Staatsarchiv Dresden, Locat 37864,
Rep XLVII Augustusburg Nr. 5 und 6 ab Bl. 332a
Kopien und Übertragung bei den Autoren

In diesem Dorffe seindt

75 beseßener Mahn, darunter 40 Häusler Die alle sind dem Ambt Augustusburgk, lehen vnnd Zinsbar

In diesem Dorf gibt es

75 Einwohner mit Grundbesitz, darunter 40 mit sehr wenig. Sie unterstehen dem Amt Augustusburg bezüglich Grundbesitz und Grundsteuer

Hufen

29¼ Hufen, sind zu dießem Dorffe gehörigk, eingeschloßen des Richters Hufe, Vnnd ist Greger Leschnerts Hufe, so dem Pfarrhern zins und dienstbar, hierinnen nicht begriffen

Hufen (Felder)

29¼ Hufen (zu je ungefähr 20 ha) gehören zum Dorf, einschließlich dem Gut des Dorfrichters. Das Gut Greger Leschnerts ist nicht mit gerechnet, da er Steuern und Fron dem Pfarrer leistet.

Lehenwahr

Die Einwohner dieses Dorfs geben dem Ambte keine Lehen Ware Dann do einer ein Lehen empfehet, dem Richter dieser Orts 4 Pfg.

Natural-Abgabe bei Gutsübernahme

wird nicht gegeben, außer an den Richter 4 Pfennig

Ober vnd Erbgerichte

seind in dießem Dorffe, Felde, vnnd Flure, wuormittlst dem Ambt Augustusburg zu

Ober- und Erbgericht

Schwere Fälle sind im Amt Augustusburg zu richten. Dort wird auch das Gericht im Ort (für leichte Fälle) bestätigt.

Richter-Ampt

In diessem Dorffe, ist ein Erbgerichte, und muß der Besitzer desselben das gerichte versorgen. Er ist aber zu breuen nicht berechtigt, sondern muß sich desselben zur Zschoppaw erholen.

Richter-Amt

Im Dorf gibt es ein erbliches Gericht. Dessen Besitzer muss die Verwaltung des Gerichts leisten. Der Erbrichter darf kein Bier brauen, sondern muss seinen Bedarf in Zschopau einkaufen.

Dingkstüel

In diesenn Dorffe, hats einen aigenen Gerichtsstüel, vnnd geben keine Dingpfenniger. Der Richter vor sich selbst muß den Gerichts verwalthern eine Maalzeit geben, Darzu die Schöppen das Trincken bezahlen, Vnnd gehoren kein Dorff mehr dorzu,

Ein Gerichtsraum (?)

Das Dorf hat einen eigenen Gerichtsraum, der nur von Krumhermersdorf genutzt wird (daher gibt es keine Gebühr für die Nutzung eines fremden Raumes). Der Richter bezahlt bei Prozessen seinen Mitarbeitern das Essen, nicht aber die Getränke.

Frondienste

sie mußten mit 8 Pfluegen, und soviel rindern, die Vorwergs Felder Zur Zschoppau, Ackern, Eggen, Schneiden, Hauen, Binden, es einfhüren, und zu aller Notturfft bestellen helfen, als aber solche Feldt Gutter vorerbet worden, seind ihnen solche Dienste zun Gelde vorwandelt. Es stehe aber dem Landes Fürsten frey, die Dienste zu fordern od das geld zu nehmen.

Die anderen außerhalb dießer 8 Mahn welche frongelt geben, müßen jerlich als 17½, jeder 4 tage zur Zschopaw ackern oder eggen, 1 tag einfürhen, auch jeder 1 tag gras, 1 tag haber hauen, 1 tag korn schneiden, 1 tag brechen, 1 tag gethen, jeder 1 Schragl Holz hauen, jeder 2 Schrag Holz fhüren, solche dienste seind ihnen unwiedrruflich. In Geld verwandelt, stehen dem Landesfürsten frey, die Dienste zu fordern oder das geld zu nehmen.

Diese Inwohner müßen neben der Dorffschafft Gellenau, das Mühl wer zur Zschopau, mit Holz und Stein furen, Den handdinsten, vnd worzu man ihr bedürfftigk beßern und ein baulich wesen erhalten.

was man Ihrer sonsten an ziemblich Diensten, di si ertragen könne auff leget, seint sie auch zuthun schuldigk.

Frondienste

8 der Bauern müssen (mit Pflug und vorgespanntem Rind) auf den Vorwerksfeldern in Zschopau pflügen, eggen, mähen, Garben binden, Ernte einfahren und alles, was dazugehört, leisten. Als die Feldgüter vererbt wurden, wurde der Frondienst in ein Frongeld (insgesamt 390 Groschen) umgewandelt. Es steht dem Landesfürsten aber zu, statt Geld Dienste zu fordern.

Die übrigen 17½ Bauern müssen jährlich in Zschopau

  • 4 Tage pflügen oder eggen
  • 1 Tag Ernte einfahren
  • 1 Tag Gras hauen
  • 1 Tag Hafer mähen
  • 1 Tag Korn mähen
  • 1 Tag Flachs brechen
  • 1 Tag jäten
  • 8 m3 (1)Holz schlagen
  • 16 m3 Holz einfahren
und außerdem (wenn erforderlich) Gebäude ausbessern

Die Einwohner dieses Dorfs und von Gelenau müssen das Mühlenwehr in Zschopau unterhalten und dazu nach Erfordernis Holz und Steine fahren, Handlangerdienste tun und was noch erforderlich ist.

Was man noch an zumutbaren Diensten von ihnen fordert, müssen sie zusätzlich leisten.

Wachen

Müßen sie gleich wie andere des Ambts Underthane

Wache halten

müssen sie so wie alle anderen.

Herfarths dienste

Mußen aus diesem dorffe, soofte sie erfordert, dem Ampte mit 2 Fußknechten dienen, auch ihren Anteil zum Herfartswagen und Pferden, neben den Dorffern, die beim Dorff (2) Schellenbergk verzeichnet stehen, nach Anteil irer gütter erlegen.

Kriegsdienste

Sooft das Amt es anfordert, muss dieses Dorf zwei Fußsoldaten stellen. Außerdem entsprechend der Anzahl der Bauerngüter Pferde und Wagen stellen.

Jagdten und Landfluren

Helffen sie ohne Vndterschid Im Öbern Kreis des Ambts Refier, wie andere des Ambts Vnderthane vorrichten.

Jagd-Frondienst

Solche Dienste sind im oberen Kreisgebiet zu leisten

Grenißen

Mit den Dorffern Bornchgen, Hondorff, Vnnd der Zschopaw

Grenzen

Mit Börnichen, Hohndorf und Zschopau (3)

Vnnd muß dieses Dorffs jehrlichen ins Ambt entrichten, wie volgen Dieses Dorf zahlt insgesamt

Die Gelde

Michaelis:
3 Sch. 15 Gr. 1 Heller Erbzinse
Häusler und Haußgenoßen zins, giebet ein jeder diesen Termin 1 Gr. Item aber staigend vnd fallend

Martini
12 Sch. 48 Gr. ½ Pfg Wiederruflich Frönegeld
8 Gr 9 Pfg Waßer Zins Hans Gundelach

Walburgiß
3 Sch. 15 Gr 1 Heller Erbzinse
Häusler und Haußgenoßen zins, giebet ein jeder diesen Termin 1 Gr. Item aber staigend vnd fallend

Pfingsten
12 Sch. 48 Gr. ½ Pfg Wiederruflich Frönegeld

folgende Geldbeträge

29. September:
195 Groschen 1 Heller Grundsteuer
Steuer für Häusler und beim Bauer wohnende Erwachsene zur Zeit 1 Groschen

11. November
768 Groschen ½ Pfg Geld statt Frondienst
8¾ Groschen Wassersteuer Hans Gundelach

30. April
195 Groschen 1 Heller Grundsteuer
Steuer für Häusler und beim Bauer wohnende Erwachsene zur Zeit 1 Groschen

Pfingsten
768 Groschen ½ Pfg Geld statt Frondienst

An Zinsstück

Michaeliß
36½ Garben Hebern, jeben 2 Scheffel Habern Tschöpisch Maaß
daruor, wie zuende zuerstehet
48½ Altte Hunner
Ostern
12½Schock Eyer

Naturalien

30. September
36½ Garben Hafer, entspricht 2 Zschopauer Scheffel
48½ erwachsene Hühner
Ostern
750 Eier

Da bei den Bauern stets der gleiche Text steht,
werden ihre Abgaben und Dienste in einer Tabelle dargestellt.
Zur Lokalisierung der Bauerngüter siehe Steuerregister.

Nr Gut Name Hufen Erbzins Frongeld Hühner Eier
1 2 Matthes Güntther, Richter 1 - - - -
2 1 Christoff Gleser der Nieder 1 17 50 2 30
3 3-1 Christoph Werner (4) ½ 10 45 1 15
4 3-2 Gregor Rümler ½ 10 25 1 15
5 4 Matthes Seyfrit 1 12 50 2 30
6 5 Peter Gleser ½ 8 40 1 15
7 6 Hans Hase 1 12+1Pfg 40 2 30
8 7 Hans Römler 1 14 50 2 30
9 8-1 George Müller ½ 8 10 1 10
10 8-2 Michael Peßer ½ 8 40 1 20
11 9 Martin Förster 1 9 50 2 30
    11 Güter von Augustusburg verlehnt 108 390 15 225

Nr Gut Name Hufen Erbzins Frongeld Hafer Hühner Eier
12 11 Paul Wagener 1 12 65 2 1 30
13 12-1
12-2
Peter Neuber
und das wüste Gut
1
65 2 2 30
14 13 Stephan Bründel ½ 16 - - 1 -
15 14-1 Adam Rümler ½ 32½ 1 1 15
16 14-2 Christoph Müller ½ 32½ 1 1 15
17 15 Paull Teuffer ½ 9 - - - -
18 16 Nickel Leschnert 1 23 65 2 2 30
19 17 Philip Öhme 1 15 65 2 2 30
20 18-1-1 Andreas Förster ½ 52 1 ½
21 18-1-2 Peter Mittelbach ½ 13 1 ½
22 18-2 Christof Rottluff (5) ½ 7 32½ 2 ½ 15
23 19 Simon Lose 1 8 65 2 2 30
24 20 Mattes Rabe 1 13 65 2 2 30
25 21 Barthel Gleser 1 15 65 2 2 30
26 22 Rüxlebens Erben 1 1 16 65 2 2 30
27 23 Rüxlebens Erben 2 1 12 65 2 2 30
28 24 Thomas Müller, Handfröhner (6) ½ 12 2 2 30
29 25 Salome Gundelach ½ 2 32½ - ½ 30
30 26 Hans Gundelach 1 1 16 65 2 - 30
31 27 Hans Gundelach 2
Ein Stück Waßer vf der Zschopau
1 34
65 2 3 30
32 28 Rüxlebens Erben 3 1 13 65 2 2 30
33 29-1 Thomas Öhm 1 8 65 1 15
34 29-2 Michel Wagner ½ 4 32½ 1 1 15
35 30 Christof Gleser der Öber 1 14 65 2 2 30
    24 Güter von Zschopau verlehnt 20 290¾ 1.145 36½ 33 540

BretmuelenZins

vacat
Den die Muhlen alle dreye Eingerißen. Do aber die Muhlen wieder erbauet, mußen sie den Zins geben
Vnnd geben dei Einwohner zusammen
3 Scheffel Habern Tzschöpisch Maaß Als
  2 Scheffel die Einwohner von den Garben. Vnd
  1 Scheffel Gregor Gärtner von seinem wüsten Erbe
Es stehet aber m. gndl. H Frey, die 2 Scheffel Habern, oder die Garben zunehmen

Sägewerks-Steuern

gibt es nicht, da die 3 Werke ( Mühlen) eingerissen sind. Werden sie wieder erbaut, wird auch die Steuer wieder fällig.


Die Einwohner geben insgesamt (anstelle der Sägewerks-Steuer?) 2 Scheffel Hafer und Gregor Gärtner einen weiteren Scheffel von seinem wüsten Erbe (7). Der Kurfürst kann auch Getreidegarben statt Getreide fordern.

Heuseler vnd Haußgenoßen Zins

steiget vnnd fellet, vnnd muß ein jeder jehrlichen 2 Groschen geben, Dortzu 2 tage zum Mühlenwehr jegen der Tschopau dienen.

Steuer für Häusler

und Erwachsene (Männer) außer dem Bauern im Bauerngut:
2 Groschen pro Person und 2 Tage Frondienst am Wehr der Zschopauer Mühle.
Die Beträge können sich ändern ...

Pfarrlen

haben in diesem Dorffe eine aigene Pfarkirchen, welch lehen das Ampt Augustusburgk zu verleihen, vnd hat der pfarrherr von dem Dorffe Krommenhermsdorff Einkommens

  • 6 Sch. Widschädengeld auß dem Ambt Augustusburgk
  • 4 Gr. Greger Leschner Michaelis Erbzinse
  • 4 Gr. idem Walburgis
  • 5 Sch. kömt ihme von den Häuslern vnd Hausgenoßen vngeüherlich ein, ist aber steigend und fallend
  • 16 Gr. Gregor Leschner vor seine Handdienste
  • 4 Gr. Philip Öhm vor 1 Kuehe
  • Matthes Rabe vor 1 guten Schock Zinse
  • 2 Gr. Der Schulmeister von Kircherbe und gartten
  • 4 Gr. Christoff Müller vor 1 Kuehe
  • 3 Gr. Adam Römler
  • 3 Gr. Martin Förster vor 1 Schock Walburgiß
  • 2 Gr. Der Schulmeister von Kircherbe und gartten Walburgiß
  • 4 Sch. 12 Gr. kommen ungeuherlich jerlich an Opfergelde ein, ist aber steigend und fallend
  • 3½ Gr. Die Kirche vor 1 Pfund Wachs

Das Kirchen-Lehen

In diesem Dorf gibt es eine Kirche (mit Pfarrer). Deren Grundstück wird von Augustusburg verlehnt. Das Einkommen des Pfarrers setzt sich zusammen aus:

  • 360 Gr. Widschadengeld vom Amt Augustusburg
  • 4 Gr. Steuern von Gregor Löschner jeweils am 30. Sept.
  • 4 Gr. desgl. am 30. April
  • ca. 300 Gr. kommt von den Häuslern und erwachsenen Haus(mit)bewohnern ein.
  • 16 Gr. Frongeld von Gregor Löschner statt der Frondienste
  • 4 Gr. von Philipp Öhm für eine Kuh (?)
  • 3 Gr. Zinsen (auf 60 Gr.) von Matthes Rabe
  • 2 Gr. Pacht vom Schulmeister für Kircherbe und Garten (30. Sept)
  • 4 Gr. von Christoff Müller für eine Kuh (?)
  • 3 Gr. Zinsen (auf 60 Gr.) von Adam Römler am 30. April
  • 3 Gr. Zinsen (auf 60 Gr.) von Martin Förster am 30. April
  • 2 Gr. Pacht vom Schulmeister für Kircherbe und Garten am 30. April
  • ca. 252 Gr. kommen jährlich an Kollekte ein
  • 3½ Gr. für Wachs, dass der Pfarrer der Kirche verkauft

An Getreide (Tzschopisch Maß)
  • 21 strich Korn
  • 20 strich 3/8 gerste
  • 3 strich 3/8 habern
Getreide (nach Zschopauer Maß)
  • 21 strich (8) Korn
  • 20 strich 3/8 Gerste
  • 3 strich 3/8 Hafer
Fron Dienste
  • 3 Tage Gregor Leschner im Lenzen mit dem Pfluge
  • 1 Tag im Herbeß
  • 1 Tagk Getreide einfhuren
  • Item vngeuher 3 Fuderlein Heu, 1 Fuderlein Grummet einfhuren
Frondienste
  • 3 Tage muss Gregor Leschner im Frühling pflügen
  • 1 Tag dgl. im Herbst
  • 1 Tag Getreide einfahren
  • Dgl. ca. 3 Fuder Heu und 1 Fuder Grummet (2. Grasschnitt) einfahren
Michaelis
  • 4 Altehünner Greger Leschner
  • 30 Eyer Eichem (?) am grünen Donnerstage
erhaltene Naturalien
  • 4 erwachsene Hühner am 30. September
  • 30 Eier am Gründonnerstag (vor Ostern)
Accidentia
  • 1 Gr. von einer alten Leichen
  • 6 Pfg. von einer jungen Leichen
  • 1 Gr. von einer Proclamation
erhaltene Gebühren
  • 1 Gr. für ein Begräbnis eines Erwachsenen
  • ½ Gr für ein Begräbnis eines Kindes
  • 1 Gr. für eine Bekanntmachung (9)
Hieruber werden ihme jerlichen
8 Schrag Weichholtz beneben dem Reisige Aus dem Pfarrholtz geuolget, welches er selbest einfhuren muß.
Darüber hinaus erhält er jährlich
55 m3 Weichholz und das dabei anfallende Reisig und muss es selbst einfahren.

Des Schulmeisters Einkommen

  • ½ Sch. Wildschaden Geld
  • von jedem Häusler Lichtmeß und jacobi 1 Gr. Item Walburgiß 1 Broth vnnd Michaeliß 1 Broth od 1 Gr. daruor
  • 2 Gr. Praesenz von der Kirch vff jedes Cudir 6 Pfg
  • 2 Gr. Praesenz von dem Pfarrherrn vff jedes Cudir 6 Pfg
Thut solch sein Ein kommen Vngeuher 2 Sch. vnd etzliche Groschen

Einkommen des Schulmeisters

  • 30 Gr. Wildschadengeld
  • 1 Gr. von jedem Häusler am 1. Februar und am 25. Juli, dgl. am 30. April 1 Brot und am 30. September ebenfalls oder statt dessen 1 Groschen.
  • 2 Gr. Geschenk von der Kirche, jedes Quartal ½
  • 2 Gr. Geschenk vom Pfarrer, jedes Quartal ½
Insgesamt bekommt er reichlich 120 Gr. im Jahr.

Accidentia

  • 2 Gr. von einer alten Leichen
  • 1 Gr. von einer jungen Leichen
erhaltene Gebühren
  • 2 Gr. für ein Begräbnis eines Erwachsenen
  • 1 Gr für ein Begräbnis eines Kindes

An der Wohnung

Ein alt baufelligk Häusel, dabei ein gartten, ungeuher nach einem Fuderlein Heu.
Ein Vierteil Ackerbau, Item ein Wießflecklein vfm gemeinen Erbe, Darfür muß der Kirchen dienen, die Kirche mit Ostien versorgen.
Auch giebet der Kirchendiener dem Pfarrherrn jerlich 4 Gr. Zinse

Die Wohnung des Schulmeisters

ist ein altes, baufälliges Haus, dazu gehört
ein Garten, in dem ein kleines Fuder Heu gemacht werden kann.
eine Viertel-Hufe (ca 5 ha) Feld,
Ein Stück Gemeindewiese.
Dafür muss er der Kirche dienen (10) und sie mit Hostien versorgen.
Er bezahlt 4 Gr. Steuer an die Kirche (für das Feld ?)


  1. 1 Schrag(en) sind 3 Klafter. Der Klafter ist 6 Fuß hoch und breit, doch ist die Länge der Holzscheite nicht überall gleich. Mohr 1959 gibt ihn mit 1,8 - 3,6 m3 an.
    Überhaupt ist fast alle Umrechnung von Maßen mit merklichen Ungenauigkeiten behaftet! Da uns aber die damaligen Maße völlig fremd sind, gibt die Umrechnung wenigstens die Größenordnung wider.
  2. Es dürfte Amt Schellenberg gemeint sein.
  3. Das war gewiss auch zur damaligen Zeit nicht richtig! Denn im Unterdorf grenzt der Ort an Waldkirchen, ganz oben 200 m an Großolbersdorf und natürlich an den Staatswald, den damaligen "Berthelsdorfer".
  4. Da das Gut des Richters offenbar bei Hans Brondel (1551: Nr 26) ausgegliedert wurde, dürfte es sich um eins der späteren Hofgüter gehandelt haben (unterhalb der Straße nach Zschopau)
  5. Möglicherweise ist das heute das obere Pfarrfeld
  6. Verfügen im Sinn eines Lehnsherren. Wenn also der Besitzer des Lehnsgutes ohne Erben blieb oder fortzog, entschied der Lehnsherr, wer es bekam.
  7. Gregor Gärtner wird in dieser Urkunde nur an dieser Stelle erwähnt. Also ist er Einwohner, aber kein Bauer. Vielleicht hat er eine der abgerissenen Mühlen geerbt? Doch wovon wird er diese Steuer dann bezahlen?
  8. 1 Strich: Vielleicht eine Teilung des Scheffels in 24 Teile?
  9. "Proclamation" wurde eigentlich für das Aufgebot vor einer Hochzeit gebraucht. Hier könnte aber auch der öffentliche Nachruf im regulären Gottesdienst gemeint sein.
  10. Im Gottesdienst den Gemeinde-Gesang anstimmen, sich um Kerzen, Wein, Hostien kümmern, die Kirche reinigen ...