Bl. 48a | Trift und Hutung |
Bl. 48b | Das Hölzel |
Bl. 49a | Der Bornwald |
Bl. 49b | Der Berttelsdorfer [Wald] |
Bl. 51b | Graswirtschaft |
Bl. 52b | Nickel Löschner aus Krumhermersdorf, der Forstgehilfe |
Bl. 64b | Fangprämien für "schädliche Tiere" |
Bl. 102a | Waldbesitz Krumhermersdorfer Einwohner |
Bl. 163a | verpachtete Waldflächen in Bornwald, Berthelsdorfer Wald und Hölzel |
Bl. 172a | Krumhermersdorfer Bach |
Bl. 176a | Jagddienste |
Bl. 179b | Wolfsnetze führen |
Bl. 180a | Wilbret fahren |
Es folgt Blatt 48a | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Holtz-Ordnunng
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Holzordnung
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Es folgt Blatt 48b | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
HoltzelDas ist zwischen waltkirchen vnnd Krummenhermersdorff gelegenn, hatt der mehren teil Buchenn vnd thannen Holtz Das reinet mit
Alter nach weisunge, der gesetzten Reinsteine vnnd gemachten Lochbeume. |
Das Hölzel (5)Das liegt zwischen Waldkirchen und Krumhermersdorf. Es besteht zum größten Teil aus Buchen und Tannen. Die Grenze
alt hergebracht nach den Hinweisen der gesetzten Grenzsteine und Lochbäume. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es folgt Blatt 49a | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BornwaldtDas ist hinder dem Dorff wünschendorff gelegenn hatt der mehrer theil Buchen, vnnd Thannen Holtz. Der reinet von der gemeine Zue Wünschendorff von Tieffen Bach an den Heidenwege herauff mitt Hansen Settlern, Bastian Eberlein, Paul Wolffen, zue Wünschendorff bis an die Lautenbach. Vnnd dann heltet die Lautenbach zwischenn den Bornwalde, vnnd den Günterrodenn zum Rauenstein, die schiedung auff vnnd auff, Zwischen dem Schindersperger. Vnnd den alten wasserlaufft, biß an die Gehr mohle, vnnd forder an den Bertels Dorff vnnd Mertten gertners mohle, von Hondorf. Ferner mit der Lauterbach, bis an Merten leschners Brothmohle vonn Olbers Dorff bis an den orth do oben angefangen alles nach weisunge, der beche, gesetzten Reinsteine vnnd gemachten Lochbeume. Vnnd sind die orte im folgenden Bohrwalde genanndt als
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Bornwald (7)Er liegt hinter Wünschendorf und besteht vor allem aus Buchen und Tannen. Er grenzt an Wünschendorf. Die Grenze verläuft weiter vom Tiefen Bach (8) an den Heideweg (9) hinauf an der Grenze von Hans Sättler, Bastian Eberlein, Paul Wolf, ([alle] aus Wünschendorf) bis zum Lautenbach (10) Dann verläuft die Grenze weiter mit dem Lautenbach zwischen Bornwald und dem Wald der Herren von Güntherrode auf Rauenstein (11) die Grenze hinauf zwischen Schindersberg (12) und dem alten Wasserlauf (13) hinauf bis an die Gern-Mühle (14), und vor dem Berthelsdorfer Wald und Merten Gärtners, des Hohndorfers, Mühle. Weiter mit dem Lauterbach (15) bis zu Merten Löschners, des Großolbersdorfers, Getreidemühle (16), bis dorthin, wo die Beschreibung begann; alles nach Lage der Bäche und nach Hinweisen der gesetzten Grenzsteine und der gemachten Lochbäume. Folgende Flurbezeichnungen gibt es im Bornwald: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es folgt Blatt 49b | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BerttelsdorferDer ist an obbemeldten Bornwalde gelegen, hatt Buchen, Thannen vnnd Fichtenn holtz, auch ahorn vnnd Reinbäume. Der steinet mit den Lautenhain, so die Heintzebanck genanndt wirdtet, auff vnd auff Nachdem Lauft des Lautenbachs, bis an die Holtzelbach, vnndforder den Olbersdorffer fluren. Dann mit folgenden Dorffs Einwohnern.
alle zu Olbersdorff. Forder reinen mitt solchenn Berttelsdorff
Zur Krummenhermsdorff bis an den Scheidebach, vnnd den Scheidebach hernaben bis an den Bornwaldt. Forder anen Steinbechel herauff an den Floß bis an Barthel Seyfferten. Vnnd den alten graben, sodannen mitt Thomas Günthernn, wieder mit den altenn graben vnd den floß herauff, nach Merten Hasen Erbe vnnd mitt demselbenn dann mitt
vonn das Felder den Knochen herauff bis an die Nesselbach, vnnd solch bächlein hienabenn mitt Marcus Brendeln, alle zu Krumhermersdorff bis inn die Bach, welche zun den Nesselgrunde hinder der Dorff zum Bornichen herein fellet. Vnnd forder bis an den Bornwaldt, do wie obgemeldt angefangen, alles nach weisunge der gesetzten Reinsteine vnnd gemachten Lachtbäume. Aldo fehet sich der Bornwaldt wieder an mit deme Steinen vff dieser Seiten.
bis an den tieffen bach ab vnd ab, bis wieder an den heiden wegk, do die reinunge wie obbemeldt angefangen. Vnnd seind also solche beide geholtze Inn eine Rechnunge bracht, vnnd fast eine meile weges langk, vnnd drey viertel meil weges breith. Vnnd seindt die orte, in dem berttelsdorfer genanndt, als |
Berthelsdorfer [Wald]Er liegt neben dem o.g. Bornwald. Er besteht aus Buchen, Tannen und Fichten und teilweise auch aus Ahorn und Grenz-Bäumen [?]. Er grenzt an den Lautenhain, der heute auch Heinzebank[wald] genannt wird. Die Grenze verläuft am Lautenbach aufwärts bis an den Hölzel-Bach (19) und weiter bis an die Felder Großolbersdorfs mit folgenden Anliegern:
alle aus Großolbersdorf. Vorn [von Süden] grenzen an diesen Berthelsdorfer Wald
aus Krumhermersdorf bis zum Scheidebach, und den Scheidebach hinab bis an den Bornwald. (22) Vorn am Steinbach herauf an den Floß (23) bis zu Barthel Seiffert. Und an dem Alten Graben entlang, dann zu Thomas Günthers Grundstück, wieder am Alten Graben entlang und den Floß herauf bis zum Grundstück von Merten Hase, und weiter bis zu
von deren Feldern den Knochen (23) hinauf bis an den Nesselbach. Diesen Bach hinab an Markus Brundels Grundstück entlang (alle Genannten sind aus Krumhermersdorf) bis an den Bach, der von Börnichener Flur in den Nesselbach mündet. Und weiter bis an den Bornwald, wo (siehe oben) mit der Beschreibung angefangen wurde. (23) Alles nach den Hinweisen der gesetzten Grenzsteine und gemachten Lochbäume. Also fängt der Bornwald hier wieder an mit seinen Grenzsteinen zu
vorbei bis an den Tiefen Bach, den hinunter bis wieder an den Heide-Weg, wo die Grenze (wie oben beschrieben) anfing. Damit sind beide Gebiete zusammengerechnet fast eine Meile lang und eine dreiviertel Meile breit. Folgende Ortsbezeichnungen gibt es im Berthelsdorfer Wald: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es folgt Blatt 51b | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
GresereyDie soll auch niemandes darinnen verstadtet werden vmbs gelt noch vmb sonst. Es würde dan vnser jhegermeister, neben vnseren Ambtsschlosser befinden, das es one nachtheil vnserer wildbane geschehen konnte. Vff solchen fakt soll sie planweis oder nach der sichel vermietet werdenn, doch das mit der Sensen darinnen nicht gehawenn. Vnnd weil der plan darauff reinhard von Rheinsbergk das Holtz hat abgehauen lassen welches an der mohlwiesen, vor dem Berthelsdorffer gelegenn, durch Abraham von Einsiedels Underthanen, streitig gemacht worden, so soll denselben daran keine nutzunge verstattet, sondern solchen plan einen Einwohner zur Hermersdorff, nach wirden der abnutzunge vmb ij, iij iiij oder v Gr. als Loßgut vermietet. Vnd Einsiedelns vnderthanen nicht gestattet werden , etwas daruon an seine wiese zuziehen. Weil auch Einsiedelns Leute ij Haine zun Berttelsdorffer vnnd ij dafür vorlangen Iharen dahier zu gebrauch gehapt, vnnd dieselben vor ihr Erb haltenn, so sollen sie wie bisher dabei gelassen werden, das aber inn vnser Ampt Schellenbergk versteuern. |
Gras-WirtschaftSolche soll niemand in diesem Gebiet gestattet werden, weder umsonst noch gegen Gebühren. Außer es befinden unser Jägermeister und der Amts-Schösser, daß dem Wild dadurch kein Nachteil entsteht. In solchem Fall soll gebietsweise oder nach der Sichel [?] vermietet werden, wobei keine Sense benutzt werden darf. Weil das Gebiet, in dem Reinhard von Rheinsberg die Bäume fällen ließ (Es liegt an der Mühlwiese vor dem Berthelsdorfer Wald) (27), auch von Abraham von Einsiedels (28) Untertanen beansprucht wird, soll diesen keine Benutzung gestattet werden, sondern diese Fläche einem Einwohner Krumhermersdorfs je nach Intensität der Nutzung gegen 2 bis 5 Gr. jährlich vermietet werden. Dem Untertanen der Herren von Einsiedel soll nicht gestattet werden, etwas davon seiner Wiese zuzuschlagen. Weil auch Einsiedels Leute zwei Haine im Berthelsdorfer Wald und zwei davor früher in Gebrauch hatten und sie für ihr Eigentum halten, sollen es dabei bleiben - allerdings sollen sie dann auch Steuern an uns zahlen. (29) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es folgt Blatt 52b | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nickel Leschner zur
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Nickel Löschner aus
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Es folgt Blatt 64b | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alle schadhafftige Thiere, so in diesem vnserem Ampte vff vnserem vnnd der Leuthe gründen vnd boden gefangen vnnd ausgegraben, sollten diejenigen, so solche fahen vnnd ausgraben werdenn, zun vnser ampt zuantworten, vnd dorinnen zulassen, schuldigk sein. Denen sollen auch sobalde die Kopffe abgehauen werdenn, domit sie, so sie solche behaltenn würden kein betrugk gebrauchen, vnnd solt von jeden stück, zusonderheit geben werden wie folgt
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[Prämien für das
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Von 1 alten und jungen Wolf | 1 Sch. Korn |
von 1 Wolf zu stechen | 1 Gr. |
von 1 altem Fuchse | 2 Gr. |
von 1 jungen Fuchse | 1 Gr. |
von 1 alten Uhu | 5 Gr. |
von 1 jungen Uhu | 2½ Gr. |
von 1 Gänse-Geier | 2 Gr. |
von 1 Fisch-Geier | 2 Gr. |
von 1 Blaufuß (33) | 2 Gr. |
von 1 alten Habicht | 2 Gr. |
von 1 jungen Habicht | 1 Gr. |
von 1 alten Stocker | 1 Gr. |
von 1 jungen stocker | ½ Gr. |
von 1 Sperber | ½ Gr. |
von 1 Sprintzig | ½ Gr. |
[Grundbesitzer mit und ohne eigenen Wald, Numerierung von C+H Doerffel]
Anderthalb Hüfner: 1 1 Valten glaser hatt kein aigen Holtz Gantze Hüfner: 20 2 Thomas Günther 3 Hans Brundel 4 Matthes Seyfart 5 Philip Ohem 6 Jorg Forster 7 Merten Hase »haben wenigk aig. Holtz 8 Jorg Glaser 9 Mattes Vlman 10 Mattes Rutlof 11 Paul Gleser 12 Mattes Gleser 13 Brosius Rutluf 14 Oswaldt Leschnert »haben kein aig. Holtz 15 Jacob Lange 16 Mattes Mollerin (34) 17 Merten Dietze 18 Blesel Oheim 19 Brosius Wagner 20 Valten Rutluf 21 Michel Brundel haben kein aig. Holtz Halbe Hüfner: 16 22 Barttel Seiffart 23 Augsten Moller 24 Vrban Brundel 25 Lorentz Auerpach 26 Gregor Rumler haben wenig aig. Holtz 27 Benet Theuser |
28 Christoff Gunter 29 Jacob enderlein 30 Hanns Günter 31 Gregor Gertner 32 Nickel leschnert 33 Gregor Schlegel 34 Christof Rutlof haben kein aig. Holtz 35 Antoni Rumler 36 Valten Wagnerin 37 Steffen Rutlof haben kein aig. Holtz Gerthner: 66 haben kein aigen Holtz 38 Baltzer Seyfart 39 Oswaldt Günter 40 Vrban Leschnert 41 Oswaldt Hase 42 Der Schulmeister 43 Anders Rutluf 44 Barthel Seifart 45 Tiburrius Mittelbach 46 Oswald Muller 47 Peter Hase 48 Valten Günter 49 Simon Mittelbach 50 Gregor Brundel 51 Valten Brundel 52 Christoph Enderle 53 Oswaldt Weber 54 Barthel Brundel 55 Brosius Leschnert 56 Barthel Brundel (35) 57 Gregor Mittelbach 58 Mattes Brundel 59 Thomas Gleserin 60 Mattes Günter 61 Wolff Richter |
62 Peter Richter 63 Brosius Gleser 64 Binfarius Gorner 65 Jacob Leschnert 66 Anders Rutluf 67 Merten Rutluf 68 Merten Leschnertin 69 Jorg Mittelbach 70 Michel Enderle 71 Merten Mittelbach 72 Lorentz meltzer 73 Mattes Brunde (36) 74 Simon Enderle 75 Blesel Leschnert 76 Michel Wagner 77 Ullrich Seifart 78 Greger leschnert 79 Oswalt Rutluf 80 Greger Rutluf 81 Mattes Rutluf 82 Paul Lange 83 Anders Fuchs 84 Michel Jemlich 85 Melchior Rutluf 86 Peter Lange 87 Valten Enderlein 88 Hanns Seifart 89 Hans Gleser 90 Melchior Mittelbach 91 Nickel Morgenstern 92 Peter Gleser 93 Enders Haisch [?] 94 Valten Muller 95 Frantz Wang 96 Jacob Rudolffin 97 Anders Rutluf 98 Paul Moller 99 Steffen leschnertin 100 Lorenz Rutluf 101 Anders Wagner 102 Max Oheim 103 Lenhard Gleser |
Den alten Erbeinwohnern zu Dorff Krummenherms Dorff welche kein eigen geholtze haben sollen jerlichen 92 stam Holtz Vff Antoni Webers Orte gelassen werden, vnnd vnder die so es am nötigsten bedürffen eingetheilet, den eingebeudernn [?] aber Keins, dann Reis vnnd Leseholtz gelassenn werdenn.
Den Einwohnern, die in Krumhermersdorf geboren sind und keinen eigenen Wald haben, sollen jährlich insgesamt 92 Stämme Holz zur Verfügung gestellt werden. Diese sollen je nach Bedürftigkeit verteilt werden. Den Zugezogenen [?] wird nur Reisig und Leseholz überlassen.
Im Bertelsdorff (37)Krummenhermersdorff | ||
20 Gr. | Christoph Richter | 1 Hain |
4 Gr. » | Peter Richter | 1 Hain |
9 Gr. » | Bartel Brendel | 1 Hain |
Im BornwaldeBornichen | ||
12 Gr. | Oswaldt Oheim | 1 Hain |
4 Gr. | Baltzer Dittrich | 1 Hain |
10 Gr. | Simon Lange | 1 Hain |
9 Gr. | Michel Lange | 1 Hain |
12 Gr. | Oswald Golner | 1 Hain vnd 1 Wiesen |
7 Gr. | Caspar Lange | 1 Hain |
4 Gr. | Jorg Stolpner | 1 Hain |
Krummenhermsdorff | ||
8 Gr. | Nickel Leschnert | 1 Hain |
Im HoltzelBornich | ||
10 Gr. | Bastian Steiner | 1 Hain |
20 Gr. | Petter Oheim | 1 Hain |
Krummenhermsdorff | ||
4 Gr. | Enders Wagner | 1 Hain |
24 Gr. | Antonius Romler | 1 Hain |
Im Berthelsdorfer WaldKrumhermersdorfer Einwohner |
||
20 Gr. | Christoph Richter | 1 Hain |
4 Gr. | Peter Richter | 1 Hain |
9 Gr. | Barthel Brendel | 1 Hain |
Im BornwaldBörnichener Einwohner | ||
12 Gr. | Oswald Öhm | 1 Hain |
4 Gr. | Balthasar Dittrich | 1 Hain (38) |
10 Gr. | Simon Lange | 1 Hain (39) |
9 Gr. | Michel Lange | 1 Hain |
12 Gr. | Oswald Golner | 1 Hain und 1 Wiese |
7 Gr. | Caspar Lange | 1 Hain |
4 Gr. | Jorg Stolpner | 1 Hain |
Krumhermersdorfer Einwohner | ||
8 Gr.. | Nickel Löschner | 1 Hain (40) |
Im HölzelBörnichener Einwohner | ||
10 Gr.. | Bastian Steiner | 1 Hain |
20 Gr.. | Peter Öhm (41) | 1 Hain |
Krumhermersdorfer Einwohner | ||
4 Gr. | Enders Wagner | 1 Hain |
24 Gr. | Antonius Rümmler | 1 Hain |
Die sammlet sich von den Quellen aus dem Bornwalde vnnd dem Dorff Bach Hermersdorff, fellet an Kempffen brechmohle zur Waltkirchen, jnn die Zschopa, ist vngefehrlich einer halben Meil weges langk. Dem Ampt vff beiden vfern gehorigk, gar gute Setfohrlein, vnnd soll den einwohnern zur Krummenhermsdorff darinnen keine Vischerei verstadet werdenn weil sie der aus guten alten her kommen, nicht berechtiget, noch einigen Schein darüber haben.
Er sammelt sich aus den Quellen im Bornwald und aus dem Dorfbach Krumhermersdorfs und mündet bei Kempfs Brechmühle (bei Waldkirchen) in die Zschopau. Ist ungefähr eine halbe Meile lang. Er gehört dem Amt (Augustusburg) auf beiden Ufern. Hat gar gute Setzforellen. Es soll den Einwohnern zu Krumhermersdorf keine Fischerei gestattet werden, weil sie aus gutem alten Herkommen weder dazu berechtigt sind, noch einen Schein darüber haben.
Die Einwohner zun nachvorzeichneten Dorffschafften sollen wie herbracht, zue de Hasen vnnd wolffs jagt vff erfordern dienen, vnd jedes Dorff an die Orte gefordert werden wo denselben am nächstenn geiaget wirdt. Vnnd sollen die Heuseler die dritte Reisse dorzu erfordert werdenn, als
37 Man Bornichen, darunder | 3 Heuseler | |
61 Borstendorff,dorunder | 37 Heuseler | |
37 Dorff Schellenbergk dorunder | 13 Heuseler | |
113 Eppendorf darunder | 49 Heuseler | |
81 Evbe darunder | 36 Heuseler | |
21 Falckenau darunder | 6 Heuseler | |
37 Flehe darunder | 11 Heuseler | |
17 Girbersdorff darunder | 1 Heuseler | |
13 Grünberg | ||
74 Groswaltersdorff darunder | 29 Heuseler | |
27 Gorna darunder | 5 Heuseler | |
71 Man Galenz darunder | 26 Heuseler | |
41 Grünhainichin darunder | 24 Heuseler | |
40 Gelenau darunder | 13 Heuseler | |
16 Hermersdorff darunder | 1 Heuseler | |
8 Hetzdorff | ||
103 Krumhermersdorff darunder | 31 Heuseler | |
81 Klein Hartmansdorff darund | 21 Heuseler | |
17 Kunersdorff darunder | 3 Heuseler | |
90 Leubßdorff darunder | 8 Heuseler | |
30 Marbach darunder | 1 Heuseler | |
20 Plaue darunder | 6 Heuseler | |
34 Thimmendorf | ||
54 Waltkirch darunder | 26 Heuseler | |
7 Witschdorff | ||
Summa | ||
1130 darunder | 350 Heuseler |
Die Einwohner der folgenden Orte sollen (wie auch bisher üblich) zur Hasen- und Wolfsjagd nach Erfordernis Dienste leisten. Sie sollen zur jeweils nächstliegenden Jagd geschickt werden. Die Häusler sollen jedes 3. Mal [?] dazu angefordert werden.
Frohnleistende im Ort | Häusler |
37 Börnichen | 3 |
61 Borstendorf | 37 |
37 Schellenberg | 13 |
113 Eppendorf | 49 |
81 Euba | 36 |
21 Falkenau | 6 |
37 Flöha | 11 |
17 Görbersdorf | 1 |
13 Grünberg | |
74 Großwalthersdorf | 29 |
27 Gornau | 5 |
71 Gahlenz | 26 |
41 Grünhainichen | 24 |
40 Gelenau | 13 |
16 Hermsdorf/Chemnitz | 1 |
8 Hetzdorf | |
103 Krumhermersdorf | 31 |
81 Kleinhartmannsdorf | 21 |
17 Kunnersdorf | 3 |
90 Leubsdorf | 8 |
30 Marbach | 1 |
20 Plaue | 6 |
34 Thiemendorf | |
54 Waldkirchen | 26 |
7 Witzschdorf | |
Insgesamt | |
1130 | 350 |
Die Einwohner zur Krummnehermsdorff, Dorff Schellenbergk vnnd Eube sollen vff erforderung die wolffs netze führen. Darüber soll vonn einem Schlittenn voller netze ein tagk 5 Gr. gegebenn werden.
Die Einwohner von Krumhermersdorf, Schellenberg und Euba sollen auf Anforderung die Wolfsnetze führen. Dafür erhalten sie für einen Schlitten voller Netze pro Tag 5 Gr.
Wann Wilpert im ampt Schellenrge gefangen oder gepirschet , so sollen es nachvorzeichnete inn das Ampt oder kegen der Zschopa, wie sie solches aus alten Herkommen Zue thun schuldigk vff erforden furen. darüber vff ieden weg ein Kan bier vnd ein Bar hefebrot gegeben werden soll. Als
Weil die obbemeldten drey solche wilpert furen vor anderenn Dorfffschafften Zue thun schuldigk, so sollenn sie auch vor den anderen dartzu gefordert vnnd gebraucht werden.
Da sie aber solche fhuren alleine nicht födern konten, so sollenn die Anspanner zu folgenden Dorffschafftenn nach gelegenheit, do das wiltpert gefangenn vnnd gepirschet wie vor dieser Zeit auch gesetzet Zur Mithülff angefordert vnnd gebrauchet werden, Als
Wenn Wildbret im Amt Schellenberg/Augustusburg gefangen oder erjagt wird, so sollen es die im Folgenden Genannten in das Amt oder nach Zschopau fahren, wie sie schon immer verpflichtet waren. Dafür sollen sie pro Wagen eine Kanne Bier und ein Paar Hefebrote erhalten. Es handelt sich um
Weil die oben genannten Drei das Wildbret zu fahren verpflichtet sind (ehe aus anderen Dörfern Verstärkung angefordert wird), so sollen sie auch vorrangig vor den anderen dazu angefordert werden.
Wenn sie aber solche Fuhren alleine nicht fahren können, so sollen die Anspanner (43) der folgenden Dörfer - entsprechend wie Wildbret gefangen und erjagt wurde - angefordert werden, wie das auch schon früher üblich war, und zwar aus