Gerichtsbücher Zschopau (Krumhermersdorf)
Verkäufer: | Rosina, Hans Adam Uhlmanns Witwe |
Käufer: | Christoph Uhlmann |
Kaufpreis: | 103 Schock Groschen |
Grenzen zu den Nachbarn: |
Oben: August Beyer |
Unten: Hans George Uhlmanns Garten | |
Vorn: Hans George Uhlmanns Garten | |
Hinten: Grenzbach | |
Allgemeine Verpflichtungen: |
solte die jüngste Schwester zu Ehren greiffen, so verspricht Käuffer ihr das ausstattgeld zu schaffen, welches ihm am Erbegeldern wieder abgehet, und stehen die anderen Erben solange zurücke, biß solche befriediget ist, Es giebet auch dieser Garten jährlich 30 Gr. Zubuße zum Fröngelde, und einen halben Strich Korn, dem Herrn Pfarr DECEM in Hans Caspar Süßemilchs Guth. |
Auszug: (Versorgung der alten Vorbesitzer) |
Es verspricht auch Käufer seiner Mutter freyen Haußraum weil sie lebet und alle Jahr 1 Strich Korn und 1 1/2 Strich Hafer zu ihren Unterhalt, ingleichen ein halbes Viertel Lein Acker, 4 Kannen Butter 1/2 Sch. Eyer, Eine Ziege in freyen Futter zu halten; |
Inventar: |
Einen guten Wagen mit allen Zugehörungen
Eine 6 balkigte Eyde Einen Hacken mit 2 Scharen fünff Strich Hafer und 2 Strich Korn Ein Pferd mit allen Geschirr Eine Kuhe Einen Pflug mit Schaar und Sege id gründl. Wiede Ein baar Pflug röther |
Erb-Kauff Christoph Ulms von Rosinen Hans Adam Ulms nachgelaßner Witbe und Kindern über Ein Hauß und Garten | |
Kund und zu wißen sey hiermit denen es nöthig, daß heute dato: den 30. Aprill dieses 1719. Jahres in des Wohlgebohrenen Herrn George Rudolph Metzschen Gerichte zu Crumhermersdorff vor uns endesbenannter Richter und Schöppen ankommen und erschienen Rosina Ulm in Vormundschafft Christoph Römlers, ferner Martin Ulm, Anna Rosina, in ehel. Vormundschafft Gottfried Römlers, Anna Maria, in ehel. Vormundschafft Christoph Hilligs, Hannß Adam Ulm, und Anna Sophia, in Vormundschafft Christoph Römlers allerseits als Verkäufferer, und dann ihr Sohn, Schwager und Bruder Christoph Ulm anderntheils als Käuffer vorbringende, wie sie sich eines ehrl. Kauffs miteinander verglichen, der Gestalt und also. Nehml. es verkaufft die Mutter Vormund Schwäger und Geschwister ihres sel. Mannes und Vatern Hauß und Garten, wie solches in Reinen und Steinen lieget, vorne und an der niedern Seite an Hans George Uhlms Garten, oben an August Beyers, biß an die churfürstl. sächs. Scheidebach mit allen zugehörigen Äckern, Wiesen, Wachs und Gehölze, sambt allen Steuern, Fröhnen und Diensten ihren Sohn, Bruder und Schwager Christoph Ulm umb und vor 103 Sch. Kauff und Hauptsumma, alß 60 Sch. zum Angelde, davon bekommt 18 Sch. Käuffer Christoph Ulm zur Ausstattung
über solche 60 Sch. Angeld wird Käuffer Gerichtl. quittiret bleiben noch 70 Sch. welche jährlich mit 3 Sch. abgeführet werden und wird der Anfang zu Pfingsten 1720 gemacht und damit biß zu erfolgenden Tilgung des völligen Kauffprety und ausgesetzt verfahren, auch, auch biß dahin solcher Garthen PRO EXPRESHA HYPOTHECA stehen und hafften soll; als dann nach völliger Bezahlung gebührender Verzicht geleistet wird, solte die jüngste Schwester zu Ehren greiffen, so verspricht Käuffer ihr das ausstattgeld zu schaffen, welches ihm am Erbegeldern wieder abgehet, und stehen die anderen Erben solange zurücke, biß solche befriediget ist, Es giebet auch dieser Garten jährlich 30 Gr. Zubuße zum Fröngelde, und einen halben Strich Korn, dem Herrn Pfarr DECEM in Hans Caspar Süßemilchs Guth. Es verspricht auch Käufer seiner Mutter freyen Haußraum weil sie lebet und alle Jahr 1 Strich Korn und 1 1/2 Strich Hafer zu ihren Unterhalt, ingleichen ein halbes Viertel Lein Acker, 4 Kannen Butter 1/2 Sch. Eyer, Eine Ziege in freyen Futter zu halten; Zum INVENTARIO bekömbt Käuffer
Käuffer giebet der Kirchen 2 Gr. Zum Reu- und Wandelkauff williget der nichthaltende Theil 2 a. Sch (?) Seiner hochadl. Obrigkeit 2 a. Sch. der Kirchen 2 a. Sch. denen Gerichten. Solches ist mit CONSENS unseres hochadel. Lehn- und Gerichtsherren gehandelt und beschloßen, und wird dieselbe umb die RATIFICATION ersuchet und angelanget, geschloßen vor Johann Abraham Clammern Erbrichtern in beysein Samuel Schmetters und Hannß Christoph Römlers Gerichtsschöppen in Jahr und Tag wie oben gemeldet George Rudolph Metzsch |
Kund und zu wissen sei hiermit allen, die es nötig haben, daß heute den 30. April 1719 in des Wohlgebohrenen Herrn George Rudolph Metzschs Gericht zu Krumhermersdorf vor uns, den unten genannten Richter und Schöffen angekommen und erschienen sind Rosina Uhlmann und ihr Vormund Christoph Römler, ferner Martin Uhlmann, Anna Rosina, und ihr Vormund Gottfried Römler, Anna Maria, und ihr Vormund Christoph Hillig, Hans Adam Uhlmann, und Anna Sophia, und ihr Vormund Christoph Römler, als Verkäufer, und deren Sohn, Schwager und Bruder Christoph Uhlmann als Käufer Sie erklären, daß sie sich über einen Kauf miteinander einig wurden, und zwar: Es verkaufen Mutter, Vormund, Schwager und Geschwister ihres verstorbenen Mannes und Vaters Haus und Garten, der wie folgt begrenzt ist: Vorn und an der unteren Seite von Hans George Uhlmanns Garten, oben an August Beyers Grundstück, und bis an den Grenzbach,mit allen zugehörigen Äckern, Wiesen, Bewuchs (?) und Gehölz, samt allen Steuern und Frondiensten ihrem Sohn, Bruder und Schwager Christoph Uhlmann um und für 103 Sch. Kaufsumme, davon 60 Sch. zur Anzahlung, davon bekommt
Über dieses 60 Sch. Anzahlung erhält der Verkäufer eine gerichtliche Quittung. Es bleiben noch 70 Sch. offen, die jährlich mit 3 Sch. getilgt werden. Und es wird der Anfang zu Pfingsten 1720 gemacht und damit bis zur vollständigen Tilgung fortgefahren. Bis dahin bleibt der Garten mit einer Hypothek belastet; nach völliger Bezahlung wird das quittiert. Sollte die jüngste Schwester heiraten, so verspricht der Käufer, ihr das Ausstattungsgeld zu geben, was er von der zu tilgenden Summe absetzen kann. Es stehen in diesem Fall die anderen Erben so lange zurück, bis das erledigt ist. Es gibt auch dieser Garten jährlich 30 Gr. Frongeld und einen halben Strich Korn, dem Herrn Pfarrer Zehnten (in Hans Caspar Süßemilchs Guth). Es verspricht auch der Käufer seiner Mutter freie Wohnung im Haus, solange sie lebt, und jedes Jahr 1 Strich Korn und 1 1/2 Strich Hafer zu ihren Unterhalt, desgleichen ein halbes Viertel Lein Acker, 4 Kannen Butter 1/2 Sch. Eier und eine Ziege umsonst weiden zu lassen; Zum Inventar gehört
Der Käufer gibt der Kirche 2 Gr. Zum Reu- und Wandelkauff gibt der nicht den Vertrag haltende Partner 2 alte Schock (?) Seiner hochadligen Obrigkeit 2 a. Sch. der Kirche 2 a. Sch. dem Gericht. Dieses ist in Übereinstimmung mit unserem hochadligen Lehn- und Gerichtsherrn ausgehandelt und beschlossen worden, und es wird dieser um die Unterzeichnung ersucht. Johann Abraham Clammer, Erbrichter Samuel Schmetter und Hans Christoph Römler, Gerichtsschöffen 30. April 1719 George Rudolph Metzsch |