Gerichtsbücher Zschopau (Krumhermersdorf)

21.12.1721 Haus- und Gartenverkauf
Hans George Uhlmann
an Sohn Christoph Uhlmann


Gerichtsbücher Zschopau Nr 111, Bl. 358 ff

Verkäufer: Hans George Uhlmann
Käufer: Sohn Christoph Uhlmann
Kaufpreis: 30 Schock Groschen
Anzahlung 20 Schock Groschen
Rest in Raten zu je 10 Schock Groschen pro Jahr ab Weihnachten 1722
Grenzen zu
den Nachbarn:
Oben: Hans George Uhlmann
Unten: (hinten) Christoph Beyer
Vorn: Die Gemeinde
Hinten: Hans George Uhlmann
Allgemeine
Verpflichtungen:
Der neue Besitzer muss seinen Vater das Wasser, so es vorhanden ist, ohne Geld abholen lassen
Der Käufer muss die Schulden des Vorbesitzers zahlen: 8 Schock Groschen an Sophia Vogler, Gottfried Voglers Witwe

Hauß und Garten Kauff Christoph Ullms, Von seinen Vater Hanß George Ullm und deßen Geschwiesters

Kund und zu wißen sey hiermit denen es nöthig, daß heute dato den 21. Decembr dieses 1721. Jahres , in des wohlgebohrenen Herren George Rudolph Metzschen Gerichte, auf Krumhermersdorff, vor uns Endesbenannden Richter und Schöppen, ankommen und erschinen

Hans George Ullm nebst seinen Geschwister an einem Theil als Verkäuffer,

und dann sein Sohn Christoph Ullm anderentheils als Käuffer,

vorbringende, wie sie sich eines ehrl. Kauffs miteinander Verglichen, der gestalt und also. Nehmlich

es verkaufft Hanns George Ullm, nebst seinen Geschwister, ihres seeligen Vaters Haus und Garthen, wie solches in Reinen und Steinen lieget, Oben und hinten an Hanns George Ullms, hinten an Christoph Beyers, und forne an die Gemeinde stoßende, Seinen Sohn Christoph Ullm, umb und vor 30 Sch. Kauff und Haupt Summe, alß 20 Sch. baar zum Angelde, über welche 20 Schock Käuffer gebührenden Verzicht geleistet wird, die übrigen 10 Sch. werden jährlich mit 2 Sch. abgeführet und der Anfang gemacht zu Weynachten 1722 biß zu gänzlicher Bezahlung, da denn Käuffern von Verkäuffer

gebührender Verzicht geleistet wird.

Es verspricht auch Hanß George Ullm, seinen Sohne das Waßer, wenn es vorhanden, ohne Geld abholen zulaßen. Ferner hat Sophia, Gottfried Voglers Weib noch 8 Sch. zu fordern, welche sie ihren Eltern baar geben. Solche werden jährlich mit 2 Sch.

  • Ostern 1722 2 Sch.
  • Ostern 1723 2 Sch.
  • Ostern 1724 2 Sch.
  • Ostern 1725 entrichtet

Käuffer giebet der Kirchen 1 Gr.

Zum Reu- und Wandelkauff williget der nichthaltende Theil

2 Sch. seiner hochadl. Obrigkeit

2 Sch. der Kirchen

2 Sch. denen Gerichten

Solches ist mit CONSENS unsers hochadl. Lehn und Gerichtsherrn gehandelt und beschloßen, und wird dieselbe umb die RADIFICATION ersuchet und angelanget

geschehen vor

Johann Abraham Klammern, Erbrichter

in Beysein Michel Huhbers und Hanns Christoph Webers, Gerichtsschöppen,

im Jahr und Tag wie oben gemeldet

George Rudolph Metzsch

Kund und zu wissen sei hiermit dem, der es nötig hat, daß heute den 21. December 1721, in des wohlgeborenen Herrn George Rudolph Metzschs Gericht zu Krumhermersdorf vor uns, den unten genannten Richter und Schöffen, angekommen und erschienen sind:

Hans George Uhlmann und seine Geschwister als Verkäufer,

und sein Sohn Christoph Uhlmann als Käuffer.

Sie bringen vor, daß sie sich über eine ehrlichen Kauf einigten wie folgt, nämlich es verkaufen Hans George Uhlmann und seine Geschwister ihres seeligen [das paßt hier nicht hinein, H.G. Uhlmann wird noch 1729 erwähnt!] Vaters Haus und Garten, der wie folgt begrenzt ist: Oben und hinten stößt er an Hans George Uhlmanns Grundstück, hinten an Christoph Beyers Grundstück und vorn an die Gemeinde; dem Sohn Christoph Uhlmann, für 1800 Groschen Kaufsumme, und zwar 1200 Groschen bar sofort, worüber der Käufer eine Quittung erhält, die übrigen 600 Groschen werden als Rate jährlich mit 120 Groschen abgezahlt. Der Anfang wird zu Weihnachten 1722 gemacht und fortgefahren bis zu gänzlicher Bezahlung, worüber der Käufer vom Verkäufer eine Quittung erhält.

Es verspricht auch Hans George Uhlmann, seinen Sohn das Wasser, falls es vorhanden ist, ohne Bezahlung abholen zu lassen. Ferner hat Sophia, Gottfried Voglers Frau noch 480 Groschen zu fordern, welche den Eltern bar gegeben werden sollen. Das wird in Raten jährlich zu

  • 120 Groschen Ostern 1722
  • 120 Groschen Ostern 1723
  • 120 Groschen Ostern 1724
  • 120 Groschen Ostern 1725 entrichtet.

Der Käufer gibt der Kirche 1 Gr.

Bei Rücktritt vom Vertrag bewilligt der nicht den Vertrag haltende Teil 120 Gr. seiner hochadligen Obrigkeit, 120 Groschen der Kirche, 120 Groschen dem Gericht

Dieses ist mit Übereinstimmung mit unserem hochadligen Lehn- und Gerichtsherrn ausgehandelt und beschlossen worden, und es wird derselbe um die Unterzeichnung ersuchet

geschehen vor Johann Abraham Klammer, Erbrichter in Beisein Michel Hubers und Hans Christoph Webers, Gerichtsschöffen, am 21. Dezember 1721

George Rudolph Metzsch