Gerichtsbücher Zschopau (Krumhermersdorf)

08.03.1740 Gutsverkauf
Hans George Uhlmann
an Johann George Uhlmann


Gerichtsbücher Zschopau Nr 107 Bl. 340

Verkäufer: Hans George Uhlmann
Käufer: Johann George Uhlmann
Kaufpreis: 220 Gulden Meißnische Wehrung gantzer Haupt und Kaufs Summa, solche folgendergestalt zu bezahlen:
  • 100 Gulden -, -, zum Angelde Ostern c.a.
  • 120 Gulden -, -, auf Tagezeiten, jährlich mit 5 Gulden abzuführen, Weihnachten 1742 damit den Anfang zu machen, und biß zu völliger Betzahlung also zu continuiren
Grenzen zu
den Nachbarn:
Oben: Christoph Uhlmann
Unten: Christoph Beyers Witwe
Vorn: Christoph und Hans Christoph Uhlmanns Garthen
Hinten: Der Grenzbach
Auszug:
(Versorgung der alten Vorbesitzer)
Es gibt auch Käuffer denen Eltern nachstehenden jährlichen Auszug, als
  • 1 Scheffel Hafer Acker in dritten Nutzen, oder dafür
  • 2 Scheffel Haafer und 1 Schock Stroh
  • 1 Scheffel Korn
  • Zeitlebens freien Hausraum und eine Kammer, nebst dem neuen Schuppen zum Aufenthalt
  • hält ihnen eine Kuhe und eine Ziege in freyer Huthung
  • räumt ihnen ein Stück Garten zur Sommerfütterung dafor ein, wenn sie aber solche nicht länger zu halten gesonnen, gibt Käuffer dafür jehrlich
    - 6 Kannen Butter
    - 2 Schock Küh Käse und
    - 1 Schock Eyer
Sollten sich aber die Eltern mit Käuffer beysammen nicht vertragen können, welches auf obrigkeitliches Ermessen ankommen soll so will Käuffer an Verkäuffern vorn Auszug 10 Gulden bezahlen, jährlich 1 Schrag Holtz vom Guthe geben, selbst machen und anführen

ingleichen fällt die Hälfte von obigem Auszug, wenn eins von beiden Eltern verstürbet hinweg

 

Vor denen hochadel. Metzischen Gerichten ist endes gesetzten Tages persönlich erschienen Hanns George Ulm zu Krumhermersdorf, Verkäufer an einem, deßen Sohn Hanns George Ullm, Käuffer am anderen Theil und haben, nachdem den Pathen den Sohn gewöhnlicher maasen emancipiret, nachstehenden unwiederruflichen Erbkauf miteinander verabredet und beschloßen, nehmlich

Es verkauffet gedachter Hans George Ullm sein zu Krumhermersdorf habendes, den 24. Febr. 1709 vom Pathen Christian Uhlmann erkaufftes und in seinen Reinen und Steinen gelegenes, oben an Christoph Ullms, unten an Christoph Beyers Wittiben Güthern, forne an Christoph und Hans Christoph Ullms Garthen und hinten an die Königs Scheide Bach stoßende Viertelhufen Güthgen, an Haus, Hof, Ställen, Feldern Wiesen Wiesen und Holtze samt was im Guthe Erd- Wied- Niet- Band- Mauer- und Nagelfeste ist und angefügten Inventario, auch denen darauf haftenden Recht- und Gerechtigkeiten, Nutz und Beschwerungen, welche besonders zu ende specificiret, nichts überall ausgeschlossen, sondern wie er und seine Vorfahren alles besessen, genutzet und gebrauchet, oder nutzen und gebrauchen sollen mögen und können, erb- und eigenthümlich an gleichfalls gedachten Hanns George Uhlmann umb und vor 220 Gulden Meißnische Wehrung gantzer Haupt und Kaufs Summa, solche folgendergestalt zu bezahlen:

  • 100 Gulden -, -, zum Angelde Ostern c.a.
  • 120 Gulden -, -, auf Tagezeiten, jährlich mit 5 Gulden abzuführen, Weihnachten 1742 damit den Anfang zu machen, und biß zu völliger Betzahlung also zu continuiren

Um welches Kauf-pretium Käufer sothanes Güthgen samt Zubehör auch annimmt, und die Kauf Summa gesetztermaasen zu bezahlen versprochen hat. Hiernächst haben beide Theile annoch verabredet, daß Verkäuffern und seinen übrigen Kindern benanntlich Christophen und Hans Christophen, auch Annen Rosinen der Vorkauf an diesem Güthgen, daferne Käuffern wieder verändern sollte, zustehen soll, und zwar umb diesen Preis, was ein anderer geben will. Es gibt auch Käuffer denen Eltern nachstehenden jährlichen Auszug, als

  • 1 Scheffel Hafer Acker in dritten Nutzen, oder dafür
  • 2 Scheffel Haafer und 1 Schock Stroh
  • 1 Scheffel Korn
  • Zeitlebens freien Hausraum und eine Kammer, nebst dem neuen Schuppen zum Aufenthalt
  • hält ihnen eine Kuhe und eine Ziege in freyer Huthung
  • räumt ihnen ein Stück Garten zur Sommerfütterung dafor ein, wenn sie aber solche nicht länger zu halten gesonnen, gibt Käuffer dafür jehrlich
  • 6 Kannen Butter
  • 2 Schock Küh Käse und
  • 1 Schock Eyer

Sollten sich aber die Eltern mit Käuffer beysammen nicht vertragen können, welches auch obrigkeitliches Ermessen ankommen soll so will Käuffer an Verkäuffern vorn Auszug 10 Gulden bezahlen, jährlich 1 ... Holtz vom Guthe geben, selbst machen und anführen

ingleichen fällt die Hälfte von obigem Auszug, wenn eins von beiden Eltern verstürbet hinweg

Wann dann beyderseit Contrahenten mit vorstehendem Kauffeauf beschehener Wieder-Vorlesunge in allen Punkten und Clausuln wohleinig und zufrieden gewesen, auch nachdem Verkäufer, das Guth cum Inventario brevi manu gerichtlich tradiret, die Possess eingeräumet, die Lehn aufgelassen und landübliche gewehr versprochen, sich aber auch wegen der unbezahlten Kauff Gelder Hypothecam expressam reserviret, welches Käuffer theils accepiret, teils zugestanden, um obrigkeitliche ratification confirmation, Lehnsreichung und Ertheilung des Consenses in die reservirte Hypothec angesuchet, und den Handschlag abgestattet, dabei auch nichts bedenkliches sich ereignet, als ist dieser Kauff von ihnen auf und angenommen, gerichtswegen ratificiret, confirmiret, in die reservirte Hypothec consentiret, Käuffer mit dem Guthe samt Zubehör hinwiederum erb- und eigenthümlich hiermit beliehen, diesen Kauf Brief hierüber gefertiget, mit dem Gerichts Siegel bedrucket, und von mir, dem Gerichtshalter eigenhändig unterschrieben, auch dem Gerichts Handels Buche de anno 1726 fol 340 einverleibet worden. Lehnhaus Zschopau, den 8. Mart 1740 in Beysein der Gerichtsschöppen Meltzers und Wagners.

Hochadelige Metzschische Gerichte allda und zu Krumhermersdorf
Johann August Eichler, Ghltr.


Inventarium

  • 2 Zugochsen mit Geschirr
  • 1 Kuhe
  • 3 Hühner
  • 2 Scheffel Korn
  • 10 Scheffel Hafer
  • Einen Wagen mit allem Zubehör
  • 1 siebenbalkigte Ege
  • 1 Faart Schaar mit 2 Gezinken
  • 1 Brech Schaar
  • Ein Pflug mit Schaar und Seche
  • Eine Rüttel mit drei Kämmen
  • Eine Keilhaue
  • Eine Heu-, Ofen und eine Mistgabel
  • Ein Misthacken
  • Eine Schaufel
  • 1 Rad Karn
  • 1 Heu Seyl
  • 1 Maß Viertel
  • 1 Hopfen Steckel
  • 1 Backtrog mit vorhandenen Schüßlin
  • Das nöthige und vorhandene [Gerät] in der Scheune
  • 1 Futterbank mit Meßer
  • 1 Krautheckel
  • 1 Grabe Scheit
  • 1 Axt und eine Bügel Sege

Beschwerungen:
Die Besitzer dieses Guthes sind Schuldig einen Fahrweg aus dem Dorffe nach der Landstraße zu halten und zu gestatten schuldig.

Lehnhaus Zschopau den 23. April 1740

Acto gestehet und bekennet Hans George Ulm zu Krumhermersdorf, daß er von seinem Sohne Hanns George Uhlmann daselbst vermöge vorstehenden Kauffs 50 Gulden auf die 100 Gulden Angelde erhalten hätte, quittiret demnach vermittelst Handschlages mit Begebung der Ausflucht des Nichtempfanges darüber act Johann August Eichler

[Es folgt eine fast unleserliche Quittung über den Rest]