Gerichtsbücher Zschopau (Krumhermersdorf)

19.06.1767 Hausverkauf
Adam Christoph Gläsers
an Johann Christoph Uhlmann


Gerichtsbücher Zschopau Nr 114 Krumhermersdorfer Kauf- und Consensbuch 1767 - 1807, Bl. 10

Verkäufer: Adam Christoph Gläser
Käufer: Johann Gottlob Uhlmann
Kaufpreis: einhundert und Achtzig Gulden Meißnische Wehrung gantzer Haupt und Kauf Summe baar zu bezahlen.
Grenzen zu
den Nachbarn:
Johann Christoph Martin und die Gemeinde
Allgemeine
Verpflichtungen:
2 Groschen von Garthen und 6 Groschen von der Stelle, worauf der Backofen stehet Gemeinde Zins halb Walburgis und halb Michaelis zuentrichten schuldig

 

Wir, die Hoch-Adel. Metzschische Gerichte allhier und zu Krummhermersdorf urkunden und bekennen hiermit, daß acto annoch Meister Adam Christoph Gläser Häusler und Mäurer zu Krumhermersdorf Verkäufer an einem

in gleichen Johann Gottlob Ullmann Halbhüfner ebenfalls allda Käufer am anderen Theil

persönlich erschienen und ... und vorbracht wasmaßen derselbe untern 6. May a.c. vor Richter und Gerichtsschöppen vorstellig worden unwiederruflichen Kauf verabhandelt und beschlossen, nemlich

Es verkaufet erstbenannter Meister Adam Christoph Gläser sein am 22. Marti 1749 von der [?] Schwester Amanda [?] seinen Settbein [?] gebohrener Gleistein erkauftes und seither besessenes Haus und Garten wie solches zwische Johann Christoph Martin und der Gemeinde gelegen und alle darauf haftenden Recht und Gerechtigkeiten, Freyheiten, Nutz- und Beschwerungen, als insonderheit 2 Groschen von Garthen und 6 Groschen von der Stelle, worauf der Backofen stehet Gemeinde Zins halb Walburgis und halb Michaelis zuentrichten schuldig sammt allem dem was darinnen Erd- Nied Wied, Land Wand Mauer Leim und Nagel feste ist nichts davon ausgeschlossen, sondern wie er und und [2x] seine Vorfahren dasselbe beseßen genutzet und gebrauchet oder auch hätten nutzen und gebrauchen können oder mögen an obenbenannten Johann Gottlob Uhlmannen

um und vor einhundert und Achtzig Gulden -, -, Meißnische Wehrung gantzer Haupt und Kauf Summe baar zu bezahlen.

Wenn denn nun Käuffer um dieses Kaufpretium sothanes Haus und Garten und auf der Gemeinde stehenden Backofen angenommen und die Kaufsumme bei der Confirmation zu bezahlen, nicht wieder [?] Verkäufer sich zu dem richtigen Empfang der Kaufsumme gerichtlich bekannt und Käuffern hierüber quittieret auch Verzicht geleistet sich hiernächst zu einen landes... ... worbei [?] ... gemacht auch Käuffern den Hausgarthen und andern Zughör gerichtlich tradiret und den selben in ruhigen Besitz und Gebrauch gesetzet, die Interessenten auch mit diesen Kauf in allen und jeden Punkten und Clausuln wohl einig und zufrieden gewesen auch allen darwiderlaufenden Ausflüchten insbesondere derer der listigen Uiberredung, des Scheinhandels, Miß oder Nichtverstandes, Verletzung über oder unter der Hälfte, daß eine Generalverzicht nicht gelte wenn nicht ein specielle vorhergehe und wie sie sonst Nahmen haben, und erdacht werden mögen auch be schloßner Erklärung ausdrücklich renuncii [?] und sowohl in gene[ralis] als in specie darüber transigiret hiernächst auch Verkäufer die Lehn an Gerichts Hand [?] wied zum niedergeleget und um Rechnung derselben auch Confirmation des Kauffs gebethen hierbei aber kein weiteres Bedenken sich gefunden zumahlen Käuffer die hohen Churfürstlichen, sowohl als herrschaftlicher Gefällen [?] zu gesetzter Zeit richtig abzu...[statten ?] versprochen hat.

Als ist gestellten Sachen auch Gerichts wegen Käufern deas erkaufte Haus mit allen darauf haftenden Nutz und Beschwerungen Freyheiten und Gerechtigkeiten in Lehn und ... gerichtlich diesen Kauf Contract über nach allen seinen Punkten und Clausuln Obrigkeit wegen ratificiret und confirmiret

darüber diese Urkunde gefertiget dem Gerichts Handels Buche de anno 1767 fol einverleibet und informa probante ausgestellet worden.

Datum Lehn Haus Zschopau am 19. Juny 1767

im Beysein des Richters Caspar Gottlob Müllers und des Gerichtsschöppen Carl Traugott Rudolphs

Hochadlig Metzschische Gerichte daselbst und zu Krummhermersdorff

Carl Friedrich Richter

Gerichtsdirector