Gerichtsbücher Zschopau (Krumhermersdorf)

17.03.1778 Gutsverkauf
Johann George Uhlmann
sen. Großgärtner hier,
an Johann George Uhlmann jun, sein Sohn


Gerichtsbücher Zschopau Nr 114, Krumhermersdorfer Kauf- und Consensbuch 1767 - 1807, Bl. 291
Verkäufer: Johann George Uhlmann
Käufer: Johann George Uhlmann jun.
Kaufpreis: 220 Schock Groschen
Grenzen zu
den Nachbarn:
Oben: Gottfried Uhlmanns Gut
Unten: August Beyers Gut
Vorn: Johann Gottlieb Neubauers und Gottlieb Lindners Gärte
Hinten: der Grenzbac
Allgemeine
Verpflichtungen:
daß die Besitzer dieses Großgartens einen Fahrweg aus dem Dorfe zu halten und zu gestatten schuldig sind,
Auszug:
(Versorgung der alten Vorbesitzer)
  • 1 Scheffel Hafer Acker im dritten Nutzen, oder dafür 2 Scheffel Hafer und 1 Schock Stroh
  • 1 Viertel gedüngten Erd Äpfel Ackers, wo Käufer seine hinlegt
  • 1 Scheffel Korn von Tenne, und
  • /2 Viertel Weitzen, auch
  • freien Hausraum und eine Kammer, oder wenn sich Verkäufer eine Stube besonders, entweder im Schuppen oder aufs Wohnhaus bauen will, so will Käuffer 4 Schock Groschen zu dem Bau Kosten beytragen,
  • auch jährlich ein Scheffel [?] Holtz hierzu an Guthe geben, selbst machen und anfahren, ingleichen
  • zur Haltung einer Kuh, ||| Huthung und zur Sommerfütterung ein Stückgen Garten, ein Kraut und ein Rübenbeet, wenn sie aber die Kuh nicht mehr zu halten gesonnen, daführ jehrlich 6 Kannen Butter und 1 Schock Eyer zu geben

Jedoch soll dieser Auszug, wenn eines von beyden Eltern stürbe in Ansicht des Getreydes und Ackers nur zur Hälfte, wegen des Übrigen aber ... an den überbliebenen Theil entrichtet werden;

Inventar:
2 Ochsen mit Geschirr
  • 2 Kühe3 Hühner
  • 2 Scheffel Korn
  • 10 Scheffel Hafer
  • 1 Waagen mit allem Zubehör
  • 1 siebenbalkigte Egge
  • 1 Handt Schaar mit 2 Gezinken
  • Ein Brach Schaar
  • Ein Pflug mit Schaar und Seche
  • Ein Rüttel mit 2 Kämmen
  • Eine Radehaue
  • Eine Heu, eine Ofen und 1 Mistgabel
  • Ein Misthacken
  • Eine Schaufel
  • Ein Radekarren
  • Ein Heu Seil
  • Ein Meßviertel
  • Ein Hopfen Steckel
  • Ein Backtrog mit vorhandenen Schüßeln
  • Das nöthige und vorhandene Geräthe in der Scheune
  • Eine Futterbank mit MeßerZwey Kraut Heckeln
  • Ein Grabe ScheitEine Axt und eine Hand Säge

Kauf-Contract
Johann George Uhlmann junior über den von seinem Vater Johann George veni erkauften Groß[?]Garten zu Krumhermersdorf

Wir, die hochadeligen Metzschischen Gerichte zu Krumhermersdorff und zum Lehnhaus Zschopau urkunden und bekennen hiermit, was maßen unten gesetzten dato vor uns
Johann George Uhlmann senior,
Großgärtner allhier, Verkäufer an einem, und deßen Sohn
Johann George Uhlmann junior
Käufer am anderen Theile, in Person erschienen










zwischen
Johann George Uhlmann
senior, als Verkäufer seines (kleinen) Bauerngutes und
Johann George Uhlmann
junior als Käufer
in Person erschienen und beyderseits nach dem zuvörderst er [klären?] das Vater letzteren seinen Sohn quod hunc actum aus der väterlichen Gewalt gelassen, dieser auch solches bestens acceptirt, sich nicht nur zu dem gerichtts projectirten Kauff aufsatze umb dato Krumhermersdorff den 9. Marti 1778 in allen und jeden Punkten und Clausuln auf beschehenen Nachlesen nochmals bekennet haben sondern auch hierauf folgenden beständigen und unwiderruflichen ... Kaufs Contract gerichtlich vollzogen und zustandegebracht worden, nehmlich: Der Vater erklärt das Erziehungsrecht über den Sohn für beendet (weil solches einen Vertrag nicht erlauben würde)
Es verkaufet eingangs gedachter Johann George Uhlmann Sen sein am 8. Mart 1740 vom Vater gleichen Nahmens um 220 Schockgroschen -, -, erkauften und völlig bezahlten auch in seinen richtigen Reinen und Steinen gelegenen oben an Gottfried Uhlmanns unten an August Beyers Güthen, vorne an Johann Gottlieb Neubauers und Gottlob Lindners Gärten, und hinten an die Kurfürstliche Scheidebach stoßenden Großgarten, an Haus, Hof, Scheune, Ställen, Feldern, Wiesen und Holtze, auch was im Guthe Erd Wied Niet Bund Wand Mauer Leim und Nagelfest ist mit folgendem Inventario, als 2 Ochsen mit Geschirr
2 Kühe
3 Hühner
2 Scheffel Korn
10 Scheffel Hafer
1 Waagen mit allem Zubehör
1 siebenbalkigte Egge
1 Handt Schaar mit 2 Gezinken
Ein Brach Schaar
Ein Pflug mit Schaar und Seche
Ein Rüttel mit 2 Kämmen
Eine Radehaue
Eine Heu, eine Ofen und 1 Mistgabel
Ein Misthacken
Eine Schaufel
Ein Radekarren
Ein Heu Seil
Ein Meßviertel
Ein Hopfen Steckel
Ein Backtrog mit vorhandenen Schüßeln
Das nöthige und vorhandene Geräthe in der Scheune
Eine Futterbank mit Meßer
Zwey Kraut Heckeln
Ein Grabe Scheit
Eine Axt und eine Hand Säge

Also: Der Vater verkauft sein Bauerngut, das er von seinem gleichnamigen Vater am 8.3.1740 um 220 Schockgroschen kaufte.

Die Grenzen des Gutes sind:

  • Oben Gottfried Uhlmanns Gut
  • Unten August Beyers Gut
  • Vorn Johann Gottlieb Neubauers und Gottlieb Lindners Gärten
  • Hinten der Grenzbach

Folgendes Inventar wird genannt
2 Ochsen mit Geschirr
2 Kühe
3 Hühner
2 Scheffel Korn
10 Scheffel Hafer
1 Wagen mit allem Zubehör
1 Egge mit 7 Balken
1 Handt Schar mit 2 Zinken (Pflug)
1 Brech-Schar (Pflug)
1 Pflug mit Schar und Säge
1 Rüttel mit 2 Kämmen (Egge ?)
1 Rode-Hacke
1 Heu-, 1 Ofen- und 1 Mistgabel
1 Misthacke
1 Schaufel
1 Schubkarren
1 Heuseil
1 Getreidemaß
1 Hopfenstange (?)
1 Backtrog mit vorhandenen Schüsseln
Das nötige Gerät in der Scheune
1 Futterschneidbank mit Messer
2 Krauthacken
1 Spaten
1 Axt und 1 Handsäge

Auch denen darauf haftenden Rechte und Gerechtigkeiten, Nutz und Beschwerungen, insonderheit, daß die Besitzer dieses Großgartens einen Fahrweg aus dem Dorfe zu halten und zu gestatten schuldig sind, nichts überall davon ausgeschlossen, sondern wie er und seine Nachfahren alles besessen, genutzet und gebrauchet, oder nutzen und gebrauchen können sollen und mögen erb und eigenthümlich an gedachten seinen Sohn
Johann George Uhlmann junior
um und vor
Zweyhundert und Achtig Gülden -, -,
Meißner Wehrung gantzer Haupt und Kauf Summa folgender gestalt zu bezahlen als

  • 100 Gülden zum Angeld bei der Übergabe, und
  • 180 Gülden auf Tageszeiten, jährlich 8 Gulden abzuführen und ein Jahr nach der Übergabe zu Weihnachten damit den Anfang zu machen und bis zur völligen Bezahlung damit zu continuiren
Der Besitzer des Gutes muß einen Fahrweg aus dem Dorf zur Börnichener Straße gestatten und instand halten.




All das verkauft er an seinen Sohn
Johann George Uhlmann jun.für
280 Gulden Meißner Währung, die wie folgt zu bezahlen sind:
  • 100 Gulden bei der Übergabe
  • 180 Gulden in Raten zu jährlich 8 Gulden, wobei die 1. Rate ein Jahr nach der Übergabe zu Weihnachten fällig ist.
Um welches Kauf Pretium Käufer auch sothanen Großgarten angenommen und die Kauf Summe gesetzter maaßen zu bezahlen, auch seinen Eltern auf Lebenszeit folgenden jährlichen Auszug abzugeben versprochen als
1 Scheffel Hafer Acker im dritten Nutzen, oder dafür 2 Scheffel Hafer und 1 Schock Stroh
1 Viertel gedüngten Erd Äpfel Ackers, wo Käufer seine hinlegt
1 Scheffel Korn von Tenne, und
1/2 Viertel Weitzen, auch
freien Hausraum und eine Kammer, oder wenn sich Verkäufer eine Stube besonders, entweder im Schuppen oder aufs Wohnhaus bauen will, so will Käuffer 4 Schock Groschen zu dem Bau Kosten beytragen, auch jährlich ein Scheffel [?] Holtz hierzu an Guthe geben, selbst machen und anfahren, ingleichen
zur Haltung einer Kuh, ||| Huthung und zur Sommerfütterung ein Stückgen Garten, ein Kraut und ein Rübenbeet, wenn sie aber die Kuh nicht mehr zu halten gesonnen, daführ jehrlich 6 Kannen Butter und 1 Schock Eyer zu geben
Jedoch soll dieser Auszug, wenn eines von beyden Eltern stürbe in Ansicht des Getreydes und Ackers nur zur Hälfte, wegen des Übrigen aber ... an den überbliebenen Theil entrichtet werden;
wobey annoch zu bemerken, daß Verkäuffers zwey annoch lebende Brüder, Christoph und Hans Christoph Uhlmann, daß nach dem alten Kauffe vom 8. Mart 1740 habende Vorkauffs Recht an diesem Groß-Garten, besage eines unter heutigem Dato abgefaßten und bey dem gerichtlichen Protocolle in originali befindliche Registratur gerichtlich renunciret.
Außerdem verpflichtet er sich zu folgenden Natural-Leistungen (Auszug):
  • 1 Scheffel Haferfeld oder dafür 2 Scheffel Hafer und 1 Schock (?) Stroh
  • ¼ Scheffel gedüngtes Kartoffelfeld neben der Kartoffelfläche des Sohnes (Das war wohl staatliche Vorgabe!)
  • 1 Scheffel Korn und 1/8 Scheffel Weizen
  • Freien Wohnraum und freie Bewegung im Haus;
    und wenn sich der Vater eine besondere Stube im Wohnhaus oder Schuppen bauen will, muß der Sohn 240 Groschen zum Bau dazugeben
  • 1 Scheffel (?) Brennholz, ofenfertig vor die Tür
  • Zur Haltung einer Kuh Weidefläche und ein Stück Garten zum Anbau von Kraut und Rüben; Wenn der Vater die Kuh nicht mehr halten will, statt dessen 6 Kannen Butter und 60 Eier jährlich
Stirbt Vater oder Mutter, halbieren sich Getreide- und Ackerleistung; alles andere bleibt wie gehabt. Die beiden Brüder des Vaters, Christoph und Hans Christoph Uhlmann, behalten ihr schon 1740 bestätigte Vorkaufsrecht am Gut.

Gleichwie nun hierauf Verkäufer die Lehn an dem erkauften Großgarten und Zubehör aufgelassen, jedoch sich zugleich, solanges ihm beliebig, die Wirthschafft zu führen, auch wegen derer unbezahlten Kaufgelder die Hypothec daran ausdrücklich reserviret, Käuffer solches zugestanden, und die Hypotec wegen 280 Gulden ,-- ,-- unbezahlter Kaufgelder constituiret und angelobet, Zwar ist nun der Sohn der Eigentümer. Doch behält sich der Vater vor, die Wirtschaft zu führen, solange es ihm beliebt ... (Na da!) Als Sicherheit für die zu bezahlenden Raten wird eine Hypothek eingetragen
hiernach beyderseits Contrahenten nach beschehener Seiden Vorlesung mit diesem ihren geschlossenen Kauf Contract nachmals wohleinig und zufrieden gewesen und alles darinnen abgehandelte gegeneinander acceptirt, auf alle entgegengesetzte Ausflüchte, so noch überhaupt als insbesondere der listen Überredung, Übereilung, Miß- und Nichtverstandes, ...legung über oder unter die Hälfte, der Wieder-Einsetzung in den vorigen Stand, nicht erfüllter Contracte, anders abgeredeten als niedergeschriebenen Sache, auch der Kaufs-Regul: Daß eine allgemeine Verzicht[serklärung] nicht gelte, wenn nicht eine besondere vorausgegangen, ausdrücklich renunciret und sowohl in genere als in speci darüber transigiret, dieselben auch hierüber den Handschlag abgegeben, und um des Erbkaufs Contracto Confirmation sowohl um consens in die reservirte und constituirte Hypotec, und um die Lehnsreichung geziemend angesuchet, und sich diesfalls kein Bedenken gefunden;

Also ist obrigkeitlich und gerichtswegen dieser Erbkaufscontract ratificiret und confirmiret , in die reservierte constituierte und anglobte Hypothec conventirt und Kauffes Johann George Uhlmanns junior mit dem erkauften und obbeschriebenen elterlichen Groß Garten und Zubehör hinwieder erb- und eigenthümlich beliehen, ihme auch hierüber gegenwärtige Uhrkunde, unter Verwendung, des Gerichtssiegels und meiner des Gerichts Directors eigenhändigen Unterschrift vollzogen und gestätiget und solcher dem Kauf-Handels Buchefolium 291 regr in forma probante gleichlautend einverleibet worden.
Nach Vorlesen dieses Vertrges waren Vater und Sohn damit einverstanden.

... verzichten auf Ausreden zu Bedingungen ...

... geben sich darauf die Hand ...

Damit ist dieser Kaufvertrag gerichtlich bestätigt.

Die Hypothek wird eingetragen.

gesiegelt, unterschrieben

und ins Gerichtsbuch übertragen

So geschehen an ordentlicher Gerichts Stelle allhier und in Be... gnädiger Gerichts Herrschaft sowohl als auch Herrn Erbrichter Caspar Gottlob Müllers und denen Gerichtsschöppen, Carl Traugott Rudolphs, Johann Gottlob Gläsers, und Johann George Gensels
Krumhermersdorff den 17. Marti 1778
L.S. Hochadliger Metzischer Gerichte allda und zum Lehn Hausse Zschopau
Friedrich Tr.g..., Gerichts Director

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