Gerichtsbücher Zschopau (Krumhermersdorf)

04.06.1791 Gutsverkauf
Christoph Uhlmann
an Christoph Uhlmann


Gerichtsbücher Zschopau Nr 114,
Krumhermersdorfer Kauf- und Consensbuch 1767 - 1807
Blatt 540a bis 543b

Verkäufer: Christoph Uhlmann
Käufer: Christoph Uhlmann
Kaufpreis: 500 Gulden
Grenzen zu
den Nachbarn:
Oben: Hohndorfer Vorwerksfelder
Vorn: Johann Gottlieb Wagner und an Gotthelff Hehnels [?] Haus und Garten
Allgemeine
Verpflichtungen:
Hiernächst hat sich Käufer annoch verbindlich gemacht, den blöden August Beyern nach Maßgebeung der unterm 12. April 1772 abgefaßten gerichtlichen Registratur, mit Kost, Wart und Pflegung im Guthe zur Hälfte zu er...gen.
Auszug:
(Versorgung der alten Vorbesitzer)
s.u.
Inventar:
s.u.

Halb Hufen Guts Kauf Christoph Uhlmanns von seinem Vater gleichen Nahmens

Wir, die herrlich höcknersche Gerichte zu Krumhermersdorf mit Lehnhaus Zschopau urkunden und bekennen hiermit solchergestalt

Christoph Uhlmann senior Ganzhüfner allhier, Verkäufer eines

mit seinem ältesten Sohn Christoph Uhlmannen, Einwohner hierselbst, Käufer am anderen Theil

über die Hälfte seines besitzenden Ganzhufenguthes bis auf höchste Landesherrliche Concession einen Erbkauf verabhandelt und dabei ||| eingereichet wie folgt:

Im Namen Gottes: sey hiermit kund und zu wissen, besonders denen es nöthig, wasmaaßen heute dato vor uns endesbenannten Gerichtsschöppen sowie zwischen Christoph Uhlmann senior Hüfner allhier, Verkäufern eines- und deßen ältesten Sohn gleiches Namens so 25 Jahr alt, Käufern zweythen Theils, ein beständiger und unwiederruflicher Erbkauf abgehandelt und bis auf genädigstes Landesherliche Concession folgender gestalt geschlossen worden; Nehmlich

es verkaufft eingangs gedachter Christoph Uhlmann Sen. von seinem am 13. December 1774 vom Erbe um 825 Gulden inclusive des bezahlten Auszugs, baaren Geld erkaufften Ganzhufengut die niedere Hälfte dieses Guths, nach einer halben Hufe Landes, an Feldern, Gärten und Wiesen, wie solche, nach einer, noch besonders vozunehmenden gerichtlichen Theilung in Reinen und Steinen, als vorne an Johann Gottlieb Wagners Garten, und an Gotthelff Hehnels [?] Haus und Garten, oben an die Hohndorfer Vorwerksfelder lieget, mit allen ... darauf lastenden Recht und Gerechtigkeiten, freyheiten, Nutz- und Beschwerungen, nichts allenthalben davon ausgeschloßen, sondern wie er vorige Beschwer solches geithers [seither] immer gehabt, besessen, genutzt und gebrauchet oder auch hätte nutzen und gebrauchen können, sollen und mögen, besonders aber mit folgenden Inventario, als

  • Drey Scheffeln Korn
  • Zwey Scheffeln Gerste und Hafer Gemenge
  • Anderthalb Scheffeln Geste
  • Einen Schock Schöbe [?]
  • Zwey Stücken Zugvieh mit Geschirr
  • Drey Kühen
  • Einen einjährigen Ochsen
  • einen ab...ere Kalb
  • Einen Wagen mit allen Zugehörigen
  • Einen zweyspännigen Schlitten
  • Einen beschlagenen Pflug mit Schar und Säge
  • Einen beschlagenen Pflug Gezinke
  • Eine 7balkigte Ege mit eisernen Zinken
  • Zwey Hacken
  • Einen Brach und einen Hark[?]Schar

angleich solle gedachten seinen ältesten Sohn Christoph Uhlmann junior Erb und eigenthümlich um und für Fünfhundert Gulden Meißner Währung ganzer Haupt- und Kaufsumme, als

  • 300 Gulden Zum Angelde, die Käufer bey der Uibergabe des Guths an Verkäufern, seinen Vater, baar bezahlen soll, und will und
  • 200 Gulden zu Tagezeiten, jährlich mit 8 Gulden abzuführen und in einem Jahr nach der Uibernahme des Halbhufen Guths damit anzufangen, auch solange bis zur völligen Tillgung damit zu continuieren

zu dem Ende dann auch wegen .....schenden Kaufgeldern die Hypothek von Verkäufern unter bedingten obrigkeitlichen Consens ausdrücklich reserviert wird.

Um welche Kauff Pretium Käufer sothanen Halbhufenguths nebst Inventario käuflich annimmt, und die stipulirte [?] Kaufsumme versprochenermaasen nicht nur zu bezahlen, sondern auch unbeschedel [?] der Kauf Summe seinen jüngsten Bruder Johann Christian Gottlieb Uhlmann, wenn derselbe das 21 ste Jahr seines Alters erreichet hat, 15 Gulden Kühegeld baar auszuzahlen, nicht weniger seinen Eltern auf Lebenzeit alljährlich zum Auszug

  • Zwey Scheffel Korn und
  • Zwey Scheffel Hafer an gutem reinen Backgetreide
  • ein halb viertel Lein Acker, wo voriges Jahr Korn gestanden, nebst Zurichtung des Ackers
  • Zwey Scheffel Erdäpfel
  • Ein halb Schock Eyer
  • Ein Schock Haferstroh
  • Ein Fuder Heu, zwei Schichten uber die Decken [?] und einen Wisch geladen, dürrgemacht und in Hof gefahren, oder statt dessen zwölf [?] Zentner Heu, das erste Viertel vorne, hinter an Webers
  • Reinung gelegen zur Sommer Gräserei, zur Haltung einer Kuh und einer Ziege, und wenn Auszügler die Kuh und Ziege nicht mehr halten wollen, für das Stroh und Wiesel jährlich zwölf Kannen Butter und ein Schock Käse, zu geben

und sothanen Auszug, wenn auch eines von beiden Auszügern verstürbe, der überbleibende Theil unerkürzt erhalten soll, im Fall aber die Mutter eher verstürbe der Vater wieder zu heyrathen genötiget würde, Käuffern in diesem Fall , nach des Vaters Tode seiner Stiefmutter auf lebenszeit nicht mehr als den halben Auszug alljährlich zu geben Schuldig seyn solle; Ansonsten [?] aber die leibliche Mutter den Vater überleben, und nach dessen Tode wieder heiraten sollte, Käufer in diesem Falle seiner leiblichen Mutter für oben erwähnten Auszug überhaupt 50 Gulden baar Geld zu bezahlen gehalten seyn will.

Hiernächst hat sich Käufer annoch verbindlich gemacht, den blöden August Beyern nach Maßgebeung der unterm 12. April 1772 abgefaßten gerichtlichen Registratur, mit Kost, Wart und Pflegung im Guthe zur Hälfte zu er...gen.

Gleich wie nun die Interessenten den ... Verkauff einander resterriret [?], und im Fall eines künftigen caducitaet vor die Steuern gegeneinander ist soli...m zu hasten [?] sich verbindlich gemacht, auch hierzu, durch eine gerichtliche Registratur sich annoch anheischig zu machen erklärt haben, und mit vorherstehendem Kauf Aufsatz in allen und jeden Punkten wohl einig und zufrieden gewesen, nicht weniger allen darwiederlaufenden Ausflüchten, besonders listiger Uiberred-, Uibereilung, Miß und Nicht verstandes, der anders abgeredet als niedergeschriebenen Sache, Verletzung über oder unter die Hälfte, der Wiedereinsetzung in vorigen Stand, des nicht erfüllten Contracts, Verzichts Regul, daß eine allgemeine Verzicht nicht gelte, wenn nicht eine besonders vorhergegangene und allen übrigen Rechts... und Ausflüchten, sie mögen Namen haben und so erdacht werden wie sie wollen, ausdrücklich renuneuret und sowohl ingenere als in specie darüber transiqieret, bittende, diesen Kaufcontract der Obrigkeit zu übergeben. Also ist auf Gerichts Herrschaftliche Anordnung dieser Kauf zu Papier gebracht und zur obrikeitlichen confirmation, jedoch noch vorherein gehabter gnädigster landesherrlichen concession, als weshalben Obrigkeit under dieselbige Diensts Erstattung sowohl; als under zu förderlichsten annoch nöthige gerichtliche Besthätigung abtlich [?] und Bereinung des Guths, auch Regulierung der Steuern und onera von den ... ... andurch gehorsamst gebeten wird, vorzutragen beschloßen worden.

So geschehen Krumhermersdorf am 4. Juny 1791.
Die Gerichten allda
Caspar Gottlob Müller, Erbrichter
Karl Gottlob Beyer
Johann Gottlob Kahl, Gerichts Schöppen


Nach Uiberreichung dieses Kaufaufsatzes, geben denn auch die Contrahenten, Innhalts der Registration Folium 4 der Dismembrationsakten zu denselben und der darinnen enthaltenen Verzicht, auch aller Ausflüchte gerichtlich sich bekennet, auch die verfassungsmäßigen Klausuln des Verkaufs und der Vertretung in casum caducitatis, nach derselben Erklärung, sich wechselseitig stipulirt, es ist auch sodann wegen Abtheilung des Guthes und Vertheilung der onerum zur vorschriftsmäßigen Expedition verschritten und sind dabey auf die vom Hauptgut abgetheilte untere Hälfte folgende onera als

  • 11 [?] Schock, als 30 gangbar und 14 decremento, ingleichen
  • 3 Groschen 6 Pfennig terminlicher Quatember Beytrag

sowohl die Hälfte von den übrigen Folium 9b und 10 der ergangenen Dismembartierens [?] Akten verzeichneten Landes und Gerichtsherrschaftlichen auch geistlichen Gefällen und praestanets abgeteilet endlich auch diese beschehene Abtheilung der ...statierung, auf erstatteten unterthänigsten Bericht durch nachstehendes Folium Actor.erfindliche hochherrschaftliche Rescript

Friedrics August, Chur Fürst