Gerichtsbücher Zschopau (Krumhermersdorf)
Verkäufer: | Gotthelf Lindners Erben |
Käufer: | Johann Gottlob Uhlmann |
Kaufpreis: | 204 Taler, 12 Groschen |
Grenzen zu den Nachbarn: |
Oben: Johann Gottlob Uhlmann |
Unten: Johann Gottlieb harnisch | |
Vorn: Johann Gottlieb harnisch | |
Hinten: Johann Gottlob Uhlmann |
Wir, die Localgerichten zu Krumhermersdorf urkunden und bekennen hiermit, was maßen acta vor uns erschienen sind weiland Johann Gotthelf Lindnerschen Erben in Vormundschaft
Verkäufer eines- Carl Gottlob Uhlmann, Einwohner alhier, Käufer anderen Theils und zu vernehmen gegeben haben, wie sie miteinander nachstehenden unwiderruflichen Erbkauf festgesetzt und geschlossen haben möchten, Nehmlich es verkauft eingangs gedachter Erben in Vormundschafft den weiland Johann Gotthelf Lindner seines am 23. September 1788 Ein hundert Gülden Meißner Währung kaufte und in seinen richtigen Reinen und Steinen oben und hinten an Johann Gottlob Uhlmanns Garten forne und unten aber an den Johann Gottlieb Harnischen Guth liegenden Hauß und Garten mit allem was darinnen erd- wied- band- wand- mauer- und nagelfeste ist ingleichen allen darauf haftenden Recht- und Gerechtigkeiten, Freyheit Nutz und Beschwerungen nichts davon ausgeschloßen wie er und vorige Besitzer solches zeithero innengehabt besessen genutzet und gebrauchet oder auch hätten nutzen und gebrauchen können sollen oder mögen an Carl Gottlob Uhlmann, Einwohner allhier Von den Localgerichten taxirte Haus und Garten auf 160 Th. den 21. October gewirdiget worden ist und den 20. November öffentlich von den Localgerichten verauctionirt worden und das letzte Geboth auf 204 Thaler 12 Groschen zugeschlagen wurde und Carl Gottlob Uhlmann weil selbiger das letzte Geboth that das Haus und Garten überlassen wurde umb und vor Zweyhundertvier Thaler zwölf Groschen gantzer Haupt und Kauf Summe dato borr [bar] an den Lindnerschen Erben zu bezahlen und von denselben bei der Bezahlung der confirmation quittiret werden soll. Wann dann nun in allen Puncten und Clausuln auch aller zuweiterläuffenden [zuwider- laufenden] Ausflüchten und Rechtsbehelfen entsagten contracten der listigen uiberredung, uibereilung miß und Nichtverstandes oder anders abgehandelt als niedergeschrieben sache des nicht erfüllten contracts und wie dergleichen Ausreden sonst nahmen haben und erdacht werden mögen gegeneinander dabei verblieben und hatten Contractenden [Contrahenden] der Obrigkeit den Contract zur Confirmation vorzutragen 2 Gr. zum Gottespfennig und 8 Gr. den warm Caffe hat Käufer zu bezahlen versprochen und den Handschlag abgestattet und Contractenden nach Vorlesung dabei verblieben So geschehen Krumhermersdorf den 6. December 1814 |
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