Gerichtsbücher Zschopau (Krumhermersdorf)
Verkäufer: | Johann Gottlob Uhlmann |
Käufer: | Johann Gottfried Uhlmann |
Kaufpreis: | 2000 Taler |
Grenzen zu den Nachbarn: |
Flurstücken 135a (Hof) 132, 135b, 138, 573, 574, 575 und 576 |
Allgemeine Verpflichtungen: |
1 Neugroschen 3 Pfennig sind jährlich an den Schullehrer Krumhermersdorf, 24 Neugroschen 8 Pfennig jährliche Ablesungsrente an die Landesrentenbank, vermöge Recesses vom 1. Mai 1858 zu bezahlen |
Auszug: (Versorgung der alten Vorbesitzer) |
s.u. |
Inventar: |
s.u. |
Gutsverkauf | |
Es verkauft nämlich der Großgartennahrungsbesitzer Johann Gottlob Uhlmann in Krumhermersdorf die ihm laut Kaufs vom 12. Mai 1808 eigenthümlich zugehörige Großgartennahrung Fol. 38 des Grund und Hypothekenbuchs für Krumhermersdorf nebst allen Ein- und Zubehörungen, insbesondere den Wohn- und Wirtschaftsgebäuden No. 39 des jetzigen Brandkatasters und No. 135a des Flurbuchs für denselben Ort, sowie den Flurstücken No. 132, 135b, 138, 573, 574, 575 und 576 desselben Flurbuchs, wie diese Besitzung in richtiger Berainung innen liegt, sammt Allem, was bez. darinnen, und darauf und weid-, niet-, wand-, band-, mauer-, wurzel- und nagelfest ist, sowie mit allen darauf haftenden Rechten und Gerechtigkeiten, Nutzungen und Beschwerungen, von welchen letzteren hier
besonders zu erwähnen sind, jedoch auch allen anderen hier nicht genannten Oblasten, überall und im Geringsten nichts davon ausgeschlossen, allermaßen so, wie Verkäufer und dessen Vorbesitzer dieses Grundstück sammt Zubehör besessen, genutzt und gebraucht oder doch zu nutzen berechtigt gewesen wären, erb- und eigentümlich an seinen Enkel, den Begütherten Johann Gottfried Uhlmann in Krumhermersdorf um und für 2000 Thaler in Buchstaben Zweitausend Thaler ganzer Haupt und Kaufsumme und unter folgenden Bedingungen:
Mit diesem Kaufvertrage sind die Conter- henten allenthalben einverstanden, sie sichern sich dessen Festhaltung gegenseitig zu und entsagen aller dagegen zu erhebenden Ausflüchten und Rechtsbehelfen, als der listigen Überredung, des Irrthums, Schein- handels, der anders verabhandelten als nieder- geschriebenen Sache oder wie sie sonst genannt oder erdacht werden mögen, sie beantragen
auf Fol. 38 im Krumhermersdorfer Grund- und Hypothekenbuche, willigen bez. darein unter Verzicht auf Erfolgsnachricht, acceptiren vorstehende Erklärung gegenseitig als für sie verbindlich; vor dem vereideten Richter Herrn Gerichts-Amtsreferendar Pfotenhauer erschienen heute nachmittags 1/2 4 Uhr an hiesiger königlicher Gerichtsamtsstelle im Beisein des Herrn Gerichtsamtsbeisitzers Arnoldt und demselben von Person bekannt der Großgartennahrungsbesitzer Johann Gottlob Uhlmann sowie der Begütherte Johann Gottfried Uhlmann beiderseits aus Krumhermersdorf, bekennen sich auf langsames und deutliches Vorlesen des befindlichen Kaufvertrags d.d. Krumhermersdorf am 19. Juni 1872 zum Gesamtinhalte desselben und erkennen ihre darunter befindlichen Namenszeichnungen als ihre eigenhändigen an auf Vorhalten. Vorgelesen, genehmigtNachr. bem. von Richter v. Prot. Das unterzeichnete Königlich sächsische Amtsgericht hat auf Grund der vorstehenden Urkunde, welche eine mit der Urschrift verglichene und mit derselben wörtlich gleichlautend befundene Abschrift ist, am heutigen Tage dem Begütherten Johann Gottfried Uhlmann in Krumhermersdorf als Eigenthümer des von ihm besage dieser Urkunde erworbenen Grundstücks auf dem dasselbe betreffenden Folium 38 im Grund- und Hypothekenbuche für denselben Ort Band I Rubr. II unter Nr. 2 Seite 215 wie folgt Nr.2 Besitzer : 29. Juni 1872 Johann Gottfried Uhlmann kaufte das Grundstück von seinem Groß- vater Johann Gottlob Uhlmann um 2000 Thaler laut Kaufs vom 29. Juni 1872 eingetragen und hierüber diesen RECOGNITIONSSCHEIN ausgestellt. Zschopau, am 29. Juni 1872 |