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3-1551

Landessteuerregister Schellenberg 1551:
Krumhermersdorf


Staatsarchiv Dresden, Locat 37864 S. 337-352
Kopien und Übertragung bei den Autoren

In diesem Dorffe seynt

77 beseßener Mahn, darunder 47 gerthner Die alle seint dem Ampt Schellenperge, lehen vnnd Zinsbar

In diesem Dorf gibt es

77 Einwohner mit Grundbesitz, darunter 47 mit sehr wenig. Sie unterstehen dem Amt Schellenberg (Augustusburg) bezüglich Grundbesitz und Grundsteuer

Hüeffen

29½Hufen, seint zu dießem Dorffe gehorigk, Darinnen des Richters gut, vor 1 Hueffe auch begrieffen, Vnnd seint die gerthner, weill sie keine zugeherung haben, hirein nicht gezogen

Hufen (Felder)

29½ Hufen (zu je ungefähr 20 ha) gehören zum Dorf, einschließlich dem Gut des Dorfrichters. Die Häusler (Gärtner) werden nicht dazugerechnet, weil sie kein Feld haben.

Lehenware

Geben von Iren güttern alle keine Lehen Ware Dann do einer ein Lehen empfehet, dem Richter dieser Dörffer 4 Pfg.

Natural-Abgabe bei Gutsübernahme

wird nicht gegeben, außer an den Richter 4 Pfennig

Ober vnd Erbgerichte

Die Ober- und Erbgerichte, in dießem Dorffe, Felde, vnnd Flure, stehenn sie dem Ampt wuormittlst zu

Ober- und Erbgericht

Schwere Fälle sind im Amt Augustusburg zu richten. Dort wird auch das Gericht im Ort (für leichte Fälle) bestätigt.

Richter-Ampt

In diessem Dorffe, ist ein Erbgerichte, vnnd ist kein Lehen guet. Ehr ist aber mit breuen nicht berechtiget, muß das bier zur Zschoppaw erkaufen.

Richter-Amt

Im Dorf gibt es ein erbliches Gericht. Dieses ist kein Lehngut (wird nicht von Augustusburg vergeben) (1). Der Erbrichter darf kein Bier brauen, sondern muss seinen Bedarf in Zschopau einkaufen.

Dingkstüel

In diesenn Dorffe, hats einen eigenen Gerichtsstüel, vnnd geben keine Dingpfennige. Der Richter vor sich selbst muß den Gerichts vorwalthern eine Malzeit geben, Die Scheppen aber bezahlen das Tincken, Vnnd gehoren Dorzu keine Dorffer mehr,

Ein Gerichtsraum (?)

Das Dorf hat einen eigenen Gerichtsraum (daher gibt es keine Gebühr für die Nutzung eines fremden Raumes), der nur von Krumhermersdorf genutzt wird. Der Richter bezahlt bei Prozessen seinen Mitarbeitern das Essen, nicht aber die Getränke.

Frondienste

sie mußen mit 8 Pfluegen, Vnnd soviel rindern, die Vorwerger Felder Zur Zschoppaw, ackern, eggen, schneiden, hauen, binden, es einfuren, Vnnd zu aller Notdurfftbestellen helfen, als aber solche Feldt gutter vorerbet worden, seint sie in gelt verwandelt, das sie jerlichen dorfür 6½ Schock geben. Es steht aber beim Ampt, solche Gelt zu nehmen, oder die dienste anderer gestalt zu brauchen

Die anderen außerhalb dießer 8 Mahn welche frongelt geben, müßen jerlich als 17½, jeder 4 tage zur Zschopaw ackern oder eggen, 1 tagk einfurhenn, auch jeder 1 tagk gras, 1 tagk haber hauen, 1 tagk korn schneiden, 1 tagk brechen, 1 tagk gethen, ider 1 Schragen Holtz hauen, Jder 2 Schrag Holtz furen, Item sie mußen zu den gebauden, wann sie erfordert helffenn,

Desgleichen diese Dorffschafft, neben der Dorffschafft Gelenaw, mußen das Mühl wer zu Zschopaw, mit Stein furen, Den handdinsten, vnd worzu man ihr bedurfftigk in beulichen wesen erhalden und beßern

was man Ihnen sonsten an zimlichenDiensten, di si ertragen mugen auff leget, seint sie auch zuthun schuldigk.

Frondienste

8 der Bauern müssen (mit Pflug und vorgespanntem Rind) auf den Vorwerksfeldern in Zschopau pflügen, eggen, mähen, Garben binden, Ertnte einfahren und alles, was dazugehört, leisten. Als die Feldgüter vererbt wurden, wurde der Frondienst in ein Frongeld (insgesamt 390 Groschen) umgewandelt. Es steht dem Amtmann aber zu, statt Geld Dienste zu fordern.

Die übrigen 17½ Bauern müssen jährlich in Zschopau

  • 4 Tage pflügen oder eggen
  • 1 Tag Ernte einfahren
  • 1 Tag Gras hauen
  • 1 Tag Hafer mähen
  • 1 Tag Korn mähen
  • 1 Tag Flachs brechen
  • 1 Tag jäten
  • 1 Fuhre Holz schlagen
  • 2 Fuhren Holz einfahren
und außerdem (wenn erforderlich) Gebäude ausbessern

Die Einwohner dieses Dorfs und von Gelenau müssen das Mühlenwehr in Zschopau unterhalten und dazu nach Erfordernis Steine fahren, Handlangerdienste tun und was noch erforderlich ist.

Was man noch an zumutbaren Diensten von ihnen fordert, müssen sie zusätzlich leisten.

Herfarth dienste

Mußen aus diesem dorffe, dem Ampte, soofte sie erfordert, mit 2 Fußknechten dienen. Auch iren Anteil zum Herfartswagen und Pferden, neben den Dorffern, die beim Ampt Schellennbergk verzeichnet stehen, nach Anteil irer gütter erlegen.

Kriegsdienste

Sooft das Amt es anfordert, muss dieses Dorf zwei Fußsoldaten stellen. Außerdem entsprechend der Anzahl der Bauerngüter Pferde und Wagen stellen.

Grennitzen

Mit den Dorffern Bornchgen, Hondorff, Vnnd der stadt Zschopaw

Grenzen

Mit Börnichen, Hohndorf und Zschopau (2)

Geben dem Ampt jerlichen in gemein

  • 3 Sch. 18 Gr. 5 aPfg. Walpurgis Erbzins
  • 3 Sch. 18 Gr. 5 aPfg. Michaelis Erbzins
  • 3 Sch. 15 Gr. frongelt pfingsten
  • 3 Sch. 15 Gr. frongelt Martini
  • 2 Scheffel Habern Zschopisch Maß Michaelis
  • 46 Hühner Michaelis
  • 12½ Schock Eier Ostern
  • 3 Schock Zins brethe
Darzu gibt ein jeder welchen insbesonders, wie nachfolgende bey Jeder Namen vnderschidtlich vorzeichnet.

Jährliche Abgaben ans Amt (Summe)

  • 198 Gr. 5 alte Pfennige am 30. April Grundsteuer
  • 198 Gr. 5 alte Pfennige am 29. Sept. Grundsteuer
  • 195 Gr. Frongeld zu Pfingsten
  • 195 Gr. Frongeld am 11. Nov.
  • 2 Zschopauer Scheffel Hafer am 29. Sept.
  • 46 Hühner am 29. Sept.
  • 750 Eier Ostern
  • 180 Bretter als Mühlenpacht
Dazu gibt jeder, wie einzeln im Folgenden aufgeschrieben. (3)

Da bei den Bauern stets der gleiche Text steht,
werden ihre Abgaben und Dienste in einer Tabelle dargestellt.
Zur Lokalisierung der Bauerngüter siehe Steuerregister.

Nr Gut Name Hufen Erbzins Hafer Hühner Eier
1 14-1 Melchior Güntther, Richter 1 1 1 15
2 14-2 Blasiüs Lerscher ½ 1 1 15
3 15 Valten Seifart ½ 9      
4 13 Vrban Brummer 1 16   1  
5 11 Greger Gleser 1 12 2 1 30
6 12-1 Veyt Seiffart 1 2 2 30
7 12-2 Veyt Seiffart vom wüsten Gut (3)        
8 16 Michael Enderlen 1 22 2 2 30
9 17 Merten Lesche 1 14 2 2 30
10 18-1 Veit Lesche ½ 7 2 1 15
11 18-2 Blasius Lersche ½ 14 2 2 30
12 19 Blasius Otto 1 8 2 2 30
13 20 Sixtus Moller 1 13 2 2 30
14 21 Vlrich Seyfart 1 14 2 2 30
15 22 Brosius Rottluff 1 16 2 2 30
16 23 Steffan Lersche 1 12 2 2 30
17 24 Matthes Müller 1 12 2 2 30
18 25 Barthel Feudel ½ 2   ½ 30
19 26 Faryff Lange 1 16 2   30
20 27 Oswaldt Ohme 1 34 2 3 30
21 28 Blasius Müller 1 13 2 2 30
22 29-1 Valten Rüttlüff 1 8 1 15
23 29-2 Nickel Wagner ½ 4 1 1 15
24 30 Valten Gleser 1 14 2 2 30
    24 Güter von Zschopau verlehnt 20 289 36½ 34½ 555
Nr Gut Name Hufen Erbzins Frongeld Hühner Eier
25 1 Christoff Gleser 1 17 50 2 30
26 2 + 3-1 Hans Brondel 10 45 1 15
27 3-2 Vrban Rümler ½ 10 25 1 15
28 4 Barthel Seyffart 1 12 50 2 30
29 5 Steffan Rüttlüff ½ 8 40 1 15
  5-2            
30 6 Merten Hase 1 12+1Pfg 40 2 30
31 7 Brosius Wagner 1 14 50 2 30
32 8 Clement Bründel 1 16 50 2 30
33 9 Hensel Heinisch 1 9 40 2 30
    9 Güter von Schellenberg verlehnt 108 390 15 225

Die ober Mhole: 1 Schock brethe
Die Mittelmühle: 1 Schock brethe
Die Alde Mühle: 1 Schock brethe

Die obere Mühle: 60 Bretter
Die mittlere Mühle: 60 Bretter
Die untere Mühle: 60 Bretter

Aber solche besondere Gaben, welche bey jedem Namen beschrieben, seint mit den erst angezeigten gemeinen zuhauff gezogenen Zinsen, in gemein ein Dingk. Vnnd seint nicht zweierley. Sondern ein Zwek (?). Alleine das die Summen der Zinse ingemein, Vnnd dan was ein jeder Jehrlichen in besonders dorzu zu geben schuldigk, angezeiget wurde.

Für jeden gelten sowohl die allgemeinen, als auch seine besonderen Zinsen. Bitte die Summen vor den Tabellen nicht zweimal rechnen.

Haußgenoßen Zins

steiget vnnd fellet, vnnd muß ein jeder jehrlichen 2 Groschen geben, Dortzu 2 tage im Ampt dienen.

Steuer für Häusler

und Erwachsene (Männer) außer dem Bauern im Bauerngut:
2 Groschen pro Person und 2 Tage Frondienst im Amt Schellenberg.
Die Beträge können sich ändern ...

Pfarrlen

haben in diesem Dorffe eine eigene Pfarkirchen, vnd das Ampt hat solche pfarlehen zu uorleihen, was sie aber dem pfarher vber das gewohnliche opffer geben, Gibt der Visitation ordenung vnnd Registratur, so im Ampt zu befinden.

Das Pfarr-Gut

In diesem Dorf gibt es eine Kirche (mit Pfarrer). Über das Pfarrgut verfügt (4) das Amt Schellenberg.
Welche Abgaben die Einwohner an die Kirche zu entrichten haben, steht im Visitationsprotokoll, welches sich im Amt Schellenberg befindet.


  1. Das ist ungewöhnlich, vielleicht auch falsch. 1591 wird davon nichts mehr gesagt.
  2. Das war gewiss auch zur damaligen Zeit nicht richtig! Denn im Unterdorf grenzt der Ort an Waldkirchen, ganz oben 200 m an Großolbersdorf und natürlich an den Staatswald, den damaligen "Berthelsdorfer".
  3. Es spricht einiges dafür, dass die 9 Bauerngüter, die ihre Abgaben nach Schellenberg (Augustusburg) leisten, jene unterhalb der Straße nach Zschopau sind:
    • Martin Reuther der Obere aus dem Steuerregister von 1676 ist lokalisiert als Besitzer des Bauerngutes der Autoren ganz oben im Ort.
    • Dieses Gut hat 1591 Christoph Müller
    • Dieses Gut gehört hier Blasius Lerscher (Nr2), die Registrierung begann also offenbar im Oberdorf.
    • Wenn man nach zusammenhängenden Flächen für 8½ Güter sucht, kommen eigentlich nur zwei Bereiche in Frage: Das Unterdorf unterhalb der Straße nach Zschopau oder die Bauern östlich des Dorfbachs (das ist aber etwas zuviel Fläche), oder man muss eine gänzlich andere Feldaufteilung annehmen - was aber sehr spekulativ ist (z.B. die Ansicht von Herrn Bauer, das Oberdorf oberhalb der Landstraße habe zu Berthelsdorf gehört).
    • Auf Grund der Zählung hier, 1591 und 1676 kommt eigentlich nur das Unterdorf in Frage.
  4. Möglicherweise ist das heute das obere Pfarrfeld
  5. Verfügen im Sinn eines Lehnsherren. Wenn also der Besitzer des Lehnsgutes ohne Erben blieb oder fortzog, entschied der Lehnsherr, wer es bekam.