Cyriakus Spangenberg 1560
Der Jagteufel
Jagddienste Im Amt Augustusburg

  • Die Einwohner der folgenden Orte sollen (wie auch bisher üblich) zur Hasen- und Wolfsjagd nach Erfordernis Dienste leisten. Sie sollen zur jeweils nächstliegenden Jagd geschickt werden.
  • Die Häusler sollen jedes 3 Mal dazu angefordert werden.
  • Die Einwohner von Krumhermersdorf, Schellenberg und Euba sollen auf Anforderung die Wolfsnetze führen. Dafür erhalten sie für einen Schlitten voller Netze pro Tag 5 Gr.
  • Wenn Wildbret im Amt Augustusburg gefangen oder erjagt wird, so sollen es die im Folgenden Genannten in das Amt oder nach Zschopau fahren, wie sie schon immer verpflichtet waren. Dafür sollen sie pro Wagen eine Kanne Bier und ein Paar Hefebrote erhalten.
Was für Schaden, Leid und Jammer, Unterdrückung und Verderb den armen Untertanen durch das verfluchte Jagen zugerichtet wird, ist nicht auszusagen ... das Wild zertritt, frißt und macht ihnen zu Schaden, was sie an Früchten gesät und gepflanzt, ehe es recht hervorkommen kann und während es wächst und steht. Das müssen sie leiden und dürfens nicht wehren. So werden ihnen danach vom Wild und auch von der Herrn und Junker Jagdhunden ihr Vieh ... bisweilen auch ihre Haus- und Hofhunde und oft dazu ihre Kinder und Gesinde zerrissen bzw. beschädigt. Daran wird ihnen nichts erstattet.

Jagdnetze aufstellen
Überdies müssen sie, wenn man jagen will, alles liegen und stehen lassen, das Ihre versäumen und Leib und Leben in Gefahr setzen. Dazu jagt man ihnen um einen Hasen oder zwei Hühner oder anderen Wildes wegen durch ihre Äcker, Wiesen und Gärten ... und dürfen die armen Leute das Wild aus den Gärten und von den Äckern nicht scheuchen, sondern müssen es leiden, daß es ihnen dieselbigen zunichte macht und abfrißt, was sie mit großer Arbeit erbaut haben.


  Wildbestand im Hölzel 1628