Herfurth 1885

Oberlehrer Rudolf Herfurth
Geschichtliche Nachrichten von Zschopau


Wissenschaftliche Beilage zum 15. Jahresbericht über das königl. Schullehrerseminar zu Zschopau
Zschopau 1885

Übersicht

Zschopau gehört zum Stift Hersfeld

Wie kommt das "praedium hersfeldense" mit den Städten Zschopau, Freiberg, Dresden etc. in den Besitz des Stifts Hersfeld? Mit dieser Frage, die eigentlich in zwei Fragen zerfällt, beschäftigen sich Märker, Burggraftum Meißen S. 147 flg., Böttger, Brunonen S. 544 flg., Gautsch, Archiv für sächs. Geschichte, 5 B S. 233 flg. und Winter ebendaselbst neue Folge B. 3 S. 105 bez. 132 flg. Das Resultat iherer Forschungen ist ungefähr folgendes. Das Kloster Memleben (1) war von Otto II in Gemeinschaft mit seine Gemahlin Theophania ... unmittelbaren Schutz nahm und reich beschenkte. So erhielt es 979 einen starken Zuwachs seiner Renten, indem es den Zehnten und das Patronat in 18 Orten der Umgegend Memlebens dem Hersfelder Kloster abtauschte und an Memleben verschenkte (2). 980 tauschte er den Ort Memleben von der Abtei Corvei ab und gab es dem Kloster, ebenso mehrere westfählische Orte. 981 fügte Theophania jener Schenkung noch hinzu: Döbeln, Hwoznie, Pretzsch, Clöden und Wozgrinie; später noch Niendorf, Wiehe und verschiedene andere Orte dazu.

Man vermutet nun, daß unter der Schenkung vom Jahre 981 (3), in welcher Kaiser Otto II an Memleben CASTELLA QUEDUM ET LOCAT IN PARTIBUS SCLAVONIAE. DOBLIN ET HWOZNIE NUNCUPATA, IN PAGO_ DALMINZE SEU ZLOMEKIA VOCATO JUXTA FLUVIUM MULTHA DICTUM gegeben werden, das spätere PRAEDIUM HERSFELDENSE, wenigstens ein Teil desselben verstanden sei. Das Kloster Memleben war trotz der reichen Schenkungen nicht lebensfähig. Kaiser Heinrich II erniedrigte es "wegen seiner Dürftigkeit" zu einem bloßen Filial von Hersfeld (4). So werden denn im Jahre 1214 als Besitzungen dieses Stifts der Burgward Gozne und die Stadt Frankenberg genannt. PRAEDIUM HERSFELDENSE, dieser ca 12 Quadratmeilen große Landstrich zwischen der Zschopau und der Striegis war also Klosterbesitz und war von der Gerichtsbarkeit der Markgrafen ausgenommen. Ein Landgericht mußte aber auch für die Bewohner des Klostergebietes da sein, und da hatte der Abt von Hersfeld, früher vielleicht schon der Abt von Memleben, Gericht, wenn nicht selbst gehalten, so doch in seinem Namen "beim rothen Thurm" zu Meißen halten lassen. "Die Gerichtsbarkeit über dieses Gebiet mit der Gerichtsstätte beim roten Turm war also vom Abte zu Hersfeld dem Markgrafen von Meißen zu Lehen gegeben worden." Das Verhältnis blieb; da Memleben nicht wieder in den Besitz dieses Landstrichs kam.

In den gegebenen Grenzen des Prädiums liegen von den angegebenen Städten und Kastellen nur Döbeln, Frankenberg, Öderan und Dreiwerden; nicht aber Zschopau, Lichtenwalde, Roßwein, Freiberg und Dresden, die auch vorher keine Hersfelder Lehnstücke waren (5).

Winter erklärt dies dahin (6): "Die Sache scheint einfacher zu sein, als man für gewöhnlich annimmt. Indem Hersfeld die Gerichtsbarkeit über den bezeichneten Bezirk und seine sonstigen unmittelbaren Besitzungen darin dem Markgrafen Friedrich zu Lehen gab, that er dies nicht, ohne eine Gegenleistung von diesem zu fordern. Und diese Gegenleistung bestand darin, daß der Markgraf sich bereit erklärte, für den ihm von Hersfeld gebotenen Vorteil, die Städte Zschopau, Roßwein, Freiberg und Dresden dem Abte von Hersfeld zu Lehn aufzutragen, oder ihm ein Obereigentumsrecht daran einzuräumen" (7). Märker aber sagt hierüber S. 150: "Städte und Gebiete, die feindlichen Völkerschaften leicht zugänglich und ausgesetzt waren, pflegte man zur Sicherung derselben weit entfernten geistlichen Stiften zu übergeben" - Es werden wohl beide Forscher Recht haben [siehe Anm. HD], denn von derartigen Entschädigungen, wie sie von Winter gemeint sind, finden sich Beispiele vor in der Geschichte, und da Zschopau exponiert lag, Freiberg seines Silbers und Dresden seiner Lage wegen von den benachbarten Völkerschaften sehr erwünscht waren, Lichtenwalde und Roßwein aber von den Burggrafen von Meißen als kaiserliches Lehn beansprucht wurden, so lag allerdings eine gewisse Sicherung darin, wenn diese Besitzungen der Markgrafen dem Stift Hersfeld zu Lehn gingen. Daher kam es wohl auch, daß das hierdurch herbeigeführte Verhältnis der Markgrafen zum Stifte Hersfeld, als eine bloße Formsache bald eifrig gehandhabt, bald unterlassen wurde; je nachdem es die Politik gebot, zuletzt auch ganz einschlief. Daß aber Hersfeld und nicht ein anderes Stift hier zu gebieten hatte, lag höchstwahrscheinlich im Alter dieses Klosters (8). Das Gebiet war gewiß zu einer Zeit ihm übergeben worden, als es noch wenig Klöster im Osten Deutschlands gab. (9)


Anmerkung von HD
Diese Ansicht vertreten die Experten heute offenbar nicht mehr. Vielmehr wird die Möglichkeit eingeräumt, dass der Anspruch auf die außerhalb des Gebietes gelegenen Orte nur vom damaligen Markgraf angemaßt sei. Im übrigen scheint hier die Erklärungssucht mit Herrn Herfurth (mal wieder) durchzugehen, die für jede Überlieferung eine Begründung finden muss. Dagegen spricht, dass nach der Orts-Gründungszeit in der hiesigen Gegend vom Kloster Hersfeld kein weiteres Echo zu spüren war.

Konnte aber der Markgraf von Meißen über CIVITAS SCHAPE ET OMNIA, QUE ATTINENT ILLI VILLICATIONI das Obereigentumsrecht (PROPRIETAS) einräumen, so musste er es besitzen. Wir werden uns nicht betrügen, wenn wir deshalb annehmen, daß Zschopau ein Teil der Mark, wahrscheinlich von Gründung derselben war, denn dieser äußerste Teil des Prädium Hersfeldense konnte nur von hier aus gehalten werden. Doch ob von Zschopau zu dieser Zeit irgend etwas außer der Gegend zu sehen gewesen ist, läßt sich deswegen nicht bestimmen. - In unserer Urkunde vom Jahre 1292 existiert Zschopau schon als CIVITAS, das ist Stadt. Gewöhnlich bedurfte es längerer Zeit, bevor sich ein Dorf oder Einzelgehöft zu einer Stadt erhob, außer der Ort war von hause aus als Stadt bestimmt, wie es eben zu Heinrich I Zeit und auf dessen Befehl vorgekommen sein mag; aber auch damals sind wenig ganz neue Orte gegründet worden, meistens wurden die vorhandenen Ortschaften in Städte umgewandelt."Mit dem Erwerb des Stadtrechts war ausnahmslos verbunden der Erwerb desMauerrechts, JUS MURORUM (den Bürger und den Bauer scheidet nit wan die Mauer, sagt ein Rechtssprichwort) und fast ebenso ausnahmslos das Marktrecht JUS NUNDINARUM (9)"

Das Vorgehen des Abtes Heinrich von Hersfeld war sicher durch den Verkauf der Ländereien Friedrichs des Kleinen (von Dresden) herbei geführt worden. Dieser Fürst hatte sich veranlaßt gefunden, seine Besitzungen kurz nach seines Vaters, Heinrichs des Erlauchten, Tode, an den König von Böhmen zu verkaufen (10). An ihn gingen damals über: Das Schloß Scharfenberg, Stadt und Schloß Dresden, Schloß und Stadt Pirna, Schloß Dohna samt Zubehör, Schloß Tharant mit den Wäldern, Schloß Purschenstein, Dippoldiswalde, Schloß Frauenstein und Lauenstein, Schloß und Stadt Sayda, die Stadt Hayn mit ihren Zubehörungen, die Schlösser Sathan, Tiefenau, Radeberg, Liebenthal, Wehlen, Stadt Radeburg, die Feste Lusnitz, die Schlösser Mutzschen, Lichtenwalde, Sachsenburg, und auch die Schlösser, Stadte und Dörfer, welche Heinrich (der Erlauchte) von der Kirche zu Lehen empfangen.

Man bezweifelt, daß alle diese Besitzungen dem Markgrafen Friedrich von Dresden gehörten. Wahrscheinlich verkaufte er damit bloße Ansprüche und eingebildete Rechte, welche er geltend zu machen sich nicht wagte. Er erhielt als Kaufpreis eine jährliche Rente 4500 M. Silber Prager Gewichts, wofür ihm Fürstenberg, Politz, Landeskron, Warthe, Maut, Sebin, Skutsch, Hocstein und Zwittau (in Schlesien, Mähren und Böhmen) in Lehn gegeben wurden. Der König Rudolf von Habsburg bestätigte diesen Kauf und belehnte seinen Schwiegersohn, den König Wenzel, mit den angeführten meißnischen Besitzungen im März 1289 zu Eger. Doch scheint dieser nicht in deren vollständigen Besitz gelangt zu sein. Die Anverwandten Friedrichs von Dresden, Friedrich Tutta, Friedrich der Freidige und Dietzmann wiedersetzten sich dem Vertrage. Friedrich Tutta, der 1288 die Lausitz an Dietzmann abgetreten hatte, erklärte in einer Urkunde (11), daß er zur Vereinigung des meißnischen Gebiets den Landesanteil Friedrichs des Kleinen durch Kauf an sich gebracht habe. Auch des Landgrafen Albrechts Anteil an Meißen hatte er teils gekauft, teils durch Tausch erworben. Am 20. Februar 1289 bestätigten Albrecht und Tutta gemeinschaftlich die Privilegien der Stadt Freiberg, die durch den Rochlitzer Vertrag an Friedrich den Freidigen übergehen sollte (12). Hieraus ersehen wir, daß die Kriege, die Albrecht gegen seinen Bruder Dietrich und dessen Sohn Friedrich Tutta , noch zu Lebzeiten Heinrichs des Erlauchten um das Bergwerk Freiberg führte, ihren Zweck erfüllten.

Hatten Unruhe und Unfrieden während der Regierung Heinrichs des Erlauchten sich nicht vom Land fernhalten lassen, so war dies nach dessen Tode und unter den herrschenden Verhältnissen gleich gar nicht möglich, das Land in Ruhe und Frieden zu erhalten. Am meisten aber machten um die Zeit die Räuberbanden zu schaffen, welche aus "Grenzböhmen, Oberländischen Leuten und anderem Gesindel" bestanden und nicht allein die Grenzwälder unsicher machten, sondern das ganze Land plündernd und brandschatzend durchzogen und Dörfer und Städte heimsuchten. So berichtet Weck, daß im Jahre 1288, kurz nach Heinrichs des Erlauchten Tode, auch Dresden von solchen Horden überfallen worden sei. Markgraf Friedrich zu Meißen, Markgraf Dietrich zu Landshut und Herr des Pleißener Landes, Graf Otto zu Brehna, Graf Albrecht zu Anhalt und die Bischöfe zu Meißen, Merseburg und Naumburg vereinigten sich zu Grimma und beauftragten sechs ihrer Lehnsleute, das Land von dieser Plage zu reinigen; was diese auch thaten. Den 16. August 1291 starb ganz plötzlich Friedrich Tutta. Er hinterließ keine männlichen Erben, deshalb nahm Friedrich der Freidige Meißen, Dietzmann das Osterland und Friedrich von Dresden das von ihm zweimal verkaufte Land Dresden in Besitz, Landgraf Albrecht, hierüber erzürnt, trat behufs eines Bündnisses dem Markgrafen Otto IV. von Brandenburg die Mark Landsberg ab, und überließ, da er hierdurch seinen Zweck nicht vollständig erreichte, die ganze Verlassenschaft Tuttas mitsamt der Landgrafschaft Thüringen, deren lebenslänglichen Besitz er sich jedoch vorbehielt, für 12000 Mark Silber an den König Adolf. Über den nun folgenden Kriegszug des letzteren berichten die Chronisten abscheuliche Greuelthaten (13)

Es ist hier nicht der Ort, die verschiedenen Kriege aufzuzählen, welche Friedrich der Freidige führte, um sein Eigentum sich zu erhalten und, nach unglücklich geführtem Kampfe, wieder in den Besitz seiner Länder zu kommen. Erst in dem Prager Vertrage, den 19. Dezember 1310, wurde er als rechtmäßiger Markgraf von Meißen und Landgraf von Thüringen anerkannt.

Im Jahre 1311 genehmigte Johann als Reichsverweser auch noch, daß der Markgraf Friedrich von Meißen das Pleißner Land und die Reichsstädte Altenburg, Chemnitz und Zwickau in den nächsten zehn Jahren verwalte und verteidige, mit der Verpflichtung, sich aller Erpressungen zu enthalten, nur die herkömmlichen Abgaben zu fordern und die Städte auf Verlangen dem Reiche wieder zuzustellen, wenn die ihm verpfändete Stadt Laun in Böhmen um 2000 Mark Silber à 56 Prager Groschen gelöst sei.

Da Friedrich sich nicht zufrieden gab, sondern seine Feindseligkeiten gegen Erfurt wieder aufnahm, auch Mühlhausen und Nordhausen angriff, so hob der Reichsverweser den Prager Vertrag auf, machte die Ansprüche des Reichs auf Meißen und das Osterland wieder geltend, ernannte Unarch [Anarch ? H.D.] von Waldenburg als Reichshauptmann für Meißen und Pleißen (1312) und betrachtete Friedrich nun als Sohn des Landgrafen von Thüringen (14)

Dazu kam, daß Friedrich sich den Markgrafen von Brandenburg, Waldemar, zum Feinde machte, indem er Ansprüche auf die Lausitz und Landsberg erhob, welche an Brandenburg gekommen waren. Es kam zwischen ihnen zum Kampfe. Bei Großenhain wurde Friedrich mit seinem Sohne gefangen und hierauf von Waldemar die ganze Mark erobert. Für ihre Freilassung mußten sie nicht allein auf die Lausitz und Landsberg verzichten, sondern auch Großenhain und Torgau abtreten und überdies noch 32000 Mark Silbers binnen drei Tagen bezahlen (15). Leipzig, Döbeln, Grimma, Rochlitz, Geithain und Oschatz wurden als Pfand behalten. Friedrich brauchte noch mehr Geld und verpfändete ferner noch die Städte Dresden, Freiberg, Meißen u.a. für die Summe von 2000 Mark Silber (16).

Erst der den 11. März 1317 in Magdeburg abgeschlossene Vertrag verschaffte dem jungen Markgrafen Meißen und Freiberg wieder (17); Er wurde an diesem Tage mit Johanns von Brandenburg Schwester verlobt. - Über die letzte Zeit der Regierung Friedrichs sagt Pfefferkorn: "Nachdem er sich nun mit allen seinen Feinden, denen Äbten von Fulda und Hirschfeld etc. - vertragen, wurde anno 1318 Friede in Thüringen, und genosse von dieser Zeit an der tapfere Friedrich der Ruhe, als an einer schönen Friedens Frucht biß Anno 1324, da er aus einer dreijährigen Melancholey endlich am Schlage sturbe (18)."

Derartige Ereignisse, verbunden mit Familienstreitigkeiten und eigenmächtigem Vorgehen einzelner Glieder aus dem Hause Wettin, sowie das Eindringen der Könige von Böhmen und Deutschland in die Mark Meißen, veranlaßten noch mehrmals erneute Belehnung der Markgrafen mit den Besitzungen des Stifts Hersfeld in Meißen.Es mag hier noch erwähnt werden, daß in den Jahren 1385 und 1391 die Äbte Berlt ( Berthold von Völkershausen, Abt von 1366 - 1388) und Reinhard (Reinhard von Boyneburg Hohenstein, Abt von 1388 - 1398) der Markgräfin Elisabeth von Meißen die Lehen über den roten Turm mit seinen Zubehörungen erteilen. Vom Kurfürsten Friedrich dem Sanftmütigen wissen wir, daß er im Jahre 1441 den Abt Konrad von Hersfeld veranlaßte, die Lehn des Stifts Hersfeld, nämlich den roten Turm etc. zu erneuern. Dies war wohl eine Folge der Frauensteiner Fehde und der Feindschaft der Meißner Burggrafen und deren Verbündeten - wozu auch die Herren von Wolkenstein und Zschopau gehörten - gegen den Markgrafen. Am 17. August 1454 schreibt ** derselbe Kurfürst an den Hersfelder Abt Ludwig: "Die Krone Böhmen habe ihn um etlicher Schlösser und Städte willen beteidingt, die er doch von dem Abte zu Lehen habe" und ihn bittet, "ihm darüber Sicherheit zu geben," worauf ihm dieser unterm 28. November desselben Jahres ein beifälliges Antwortschreiben und die begehrte Lehnsregistratur zukommen läßt. Derselbe Abt erteilte am 5. Februar 1478 dem Kurfürsten Ernst und Herzoge Albert zu Sachsen "eine neue Belehnung über den roten Turm und was dazugehört und was sie sonst vom Stifte Hersfeld zu Lehen haben sollen".


Fußnoten

  1. Eine Gründung des Königs Heinrich I und seiner Gemahlin Mathilde.
  2. Wilhelms Geschichten des Klosters Memleben 1. Abth.
  3. Wenck, hess. Landesgeschichte Th. II Abt. I Nr. 27
  4. Rommel, Encyclopädie von Ersch und Gruber.
  5. v. Posern-Klette 21
  6. "Der Sprengel vonMerseburg und seine Grafschaften" Archiv für die sächsische Geschichte. Neue Folge III S. 134
  7. Vergl. hierzu Gautsch, Archiv V, S. 233-263
  8. Hersfeld = Herolsfeld war eine Gründung des Lullus, eines Schülers des Bonifazius, derselbe war auch dort der erste Abt von 769-785. Rommel, Encycl. von Ersch und Gruber.
  9. Felix Dahn. Westerm. Mon.H 332, 160
  10. Lt. Urkunde vom 6. Februar 1289 im kaiserlichen Archiv zu Wien. Siehe: Pelzels Abhandlung über die Herrschaft der Böhmen in Meißen in den "Abhandlungen der böhmischen Gesellschaft der Wissenschaften" S. 52 und 68
  11. Datum: Dresden anno domini 1291 cal. Maij (Hasche, Urkundenbuch S. 40)
  12. Vergleich: Geschichte der Haupt- und Res. Dresden von Lindau S. 83 f
  13. Vergleiche: Pfefferkorns Thüringische Geschichte S. 469 flg.
  14. Mitteil. des V. f. Chemn. Gesch. IV, S. 151
  15. Vertrag zu Tangermünde d. 13. April 1312
  16. Hering: Urk. v. 4. Mai 1312 zu Zerbst.
  17. In der Urkunde d.d. Tangermünde wurden alle nobiles, milites, armigeri, burgenses, cives ac cujuscunque generis hominis, in castris et civitatibus Misne et Vriberg, ac territoriis eorundum residentes von Woldemar und Johann von Brandenburg an Markgraf Friedrich von Meißen gewiesen. (Märcker, S. 309 und Urk. 43)
  18. Pfefferkorns Thüringische Geschichte S. 443
  19. Märcker, Burggrafenthum Meißen S. 153
  20. Neben der Lehnsherrlichkeit des Stifts Hersfeld bestand noch eine andere über die Stadt Zschopau, wie wir bald sehen werden.

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